Uwe Schlick / pixelio.de
Im Zuge der zahlreichen Reformen des Pensionssystems in den letzte Jahren, wurde unter Anderem auch das "neue Pensionskonto" beschlossen, das mit Beginn 2014 wirksam wird. Was das für jeden Einzelnen von uns bedeutet und was das neue Pensionskonto kann, habe ich mir genauer angesehen.Im Rahmen der Pensionsharmonisierung wurde das neue Pensionskonto erfunden, auf dem zukünftig alle Pensionsansprüche zusammengeführt und dargestellt werden. Betroffen davon sind Frauen und Männer, die ab dem 01.01.1955 geboren wurden und zu den Gruppen der ASVG-Versicherten, Bauern oder Gewerbetreibenden gehören. Bei den Bundesbeamten gilt diese Regelung erst ab dem Jahr 1978.
Was genau finde ich auf meinem Konto?
Auf Deinem Konto werden alle bisher erworbenen Versicherungsmonate und die damit verbundenen Ansprüche in Form einer "Kontoerstgutschrift" dargestellt. In den folgenden Jahren werden regelmäßig weitere erworbene Teilgutschriften verbucht. Das Pensionskonto soll die Höhe deines Pensionsanspruches nachvollziehbarer und übersichtlicher machen.
Kann ich meine Pension jetzt selbst berechnen?
Ja - aber nur ungefähr. Summierst Du die Kontoerstguschrift mit den bereits erfolgten Teilgutschriften, und dividierst den Gesamtbetrag durch 14 ( 14 Rentenzahlungen pro Jahr), dann erhältst Du als Ergebnis Deine voraussichtliche Pension.
Doch ist das nur ein vorläufiges Ergebnis, da die tatsächliche Pensionshöhe von vielen Faktoren abhängig ist. Zum Beispiel
- von den weiteren Teilgutschriften
- von staatlichen Ersatzleistungen für Präsenzdienst, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit
- vom jährlichen Aufwertungsfaktor, der sich an der durchschnittlichen Entwicklung von Löhnen und Gehältern orientiert
- vom tatsächlichen Alter bei Pensionsantritt
Mehr Information zur Berechnung der Pension findest Du in meinem Artikel Pensionen - Eine Bestandsaufnahme.
Hast Du einen Brief von der PVA bekommen?
Die Pensionsversicherungsanstalt hat in den letzten Monaten rund 2,5 Millionen Briefe an die Versicherten versendet, weil in der Vergangenheit Informationen zu besonderen Versicherungszeiten, wie Kindererziehung oder Schul- und Studienzeiten datenmäßig nicht oder nur teilweise erfasst wurden. Erst wenn diese Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen sind, kann die Kontoerstgutschrift auf dem Pensionskonto erfolgen.
Daher solltest Du, wenn Du ein entsprechendes Schreiben erhalten hast, den beiliegenden Fragebogen sorgfältig ausfüllen und an die PVA retournieren.
Bürgerkarte oder Handysignatur
Um Dich überhaupt in Dein Pensionskonto einloggen zu können, benötigst Du eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur. Beides ist sehr leicht zu erlangen und dient Deiner eigenen Sicherheit, wobei das Einloggen per Handy sicher einfacher ist, da im Gegensatz zur Bürgerkarte kein Kartenlesegerät notwendig ist.
Noch mehr Information zum Thema Pensionskonto bekommst Du unter www.neuespensionskonto.at, oder direkt unter der Service Hotline 05 03 03/87000-
Schlusswort
Das neue Pensionskonto wird sich nach meiner Meinung sehr bald zu einem wichtigen Instrument für den einzelnen Bürger entwickeln. Einerseits weil erstmals möglich ist, übersichtlich und einfach, Versicherungszeiten und Pensionsansprüche einzusehen - Andererseits, weil nun die Auswirkungen vergangener Pensionsreformen in Form von diversen Reduktionen und Abschlägen deutlicher erkennbar sein werden und damit die rechtzeitige private Vorsorge als absolute Notwendigkeit eher begriffen wird.