Die Aussage der Bundesregierung, dass man auf den Solidaritätszuschlag nicht verzichten könne, erinnerte mich stante pede an die Sektsteuer (Schaumweinsteuer). Diese wurde vom Reichstag 1902 für die Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte erhoben und 1933 abgeschafft. Die Nazis führten diese 1939 wieder ein und das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, wie es mittlerweile heißt, hat bis heute Bestand. Wikipedia teilt außerdem mit, dass 2011 die Steuereinnahmen 470 Millionen Euro betrugen. Das der Staat darauf nicht verzichten kann, ist aus deren Sicht verständlich.
hib-Meldung · 2012_11/2012_519/01
Solidaritätszuschlag brachte seit 1991 rund 212 Milliarden Euro
Finanzen/Antwort – 14.11.2012
Berlin: (hib/HLE) Der Solidaritätszuschlag hat von 1991 bis 2011 insgesamt rund 212 Milliarden Euro Einnahmen für die Staatskasse gebracht.Die Finanzlage des Bundes sei auch weiterhin angespannt, so dass auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht verzichtet werden könne, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10933) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10730) und verweist dabei auch auf die „immer noch bestehenden Vereinigungslasten“.
Im geltenden Finanzplan sind nach Angaben der Regierung jährlich zwölf Milliarden Euro Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag eingeplant. Das seien rund fünf Prozent der im Finanzplan 2012 bis 2016 durchschnittlich veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes. Zur Frage nach der Saldierung dieser Einnahmen mit den vom Bund gewährten Ergänzungszuweisungen schreibt die Regierung: „Eine Zurechnung der Einnahmen zu bestimmten Haushaltspositionen ist nicht möglich, da das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung der Finanzierung aller Bundesaufgaben zur Verfügung steht.“ hib-Meldung
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