Damit ein Hersteller den Google Play Store auf seinem Smartphone/Tablet installieren dürfte, waren bisher 9 Apps von Google Pflicht die zusätzlich vorab installiert sein mussten. Doch Google hat nun die Richtlinien der so genannten MADA Verträge geändert. In den neuen Richtlinien ist jetzt die Rede davon, dass mindestens 20 Google Apps installiert sein müssen und möglichst keine Konkurrenz Apps der Hersteller installiert sein dürfen – zumindest im Bereich der Sprachsuche. So dürfte im Endeffekt Samsung sein Sprachsuch-App “S Voice” nicht mehr installieren.
Doch nicht nur die Anzahl wurde erhöht, sondern auch die Platzierung der Google Apps wurde in den neuen Richtlinien neu festgelegt. So müssen die Apps z.B. auf dem Homescreen in einem Ordner platziert werden.
Mal schauen wie die Hersteller nun auf diese Änderungen reagieren werden. Denn vielen Kunden ist schon jetzt es zu viel wenn der Hersteller oder Google zu viel Bloatware (Apps die der Kunde nicht selber installiert hat) auf dem Gerät installieren.