1x Bewährung, 1x Verfahrenseinstellung nach Vergewaltigung einer 11Jährigen

1x Bewährung, 1x Verfahrenseinstellung nach Vergewaltigung einer 11Jährigen

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Rein hypothetisch betrachtet hört sich das ja erst einmal gut an, doch wenn man sieht, wie deutsche Juristen mit dem Artikel umgehen, treten zumindest bei mir Zweifel auf, ob es sich beim Inhalt des Artikel 3 – 3 GG nicht um leeres, schwülstiges Gesülze handelt, für das sich in der Praxis niemand interessiert.

In Langenhagen wurde ein 11 Jahre junges Kind von einem „hilfs- + schutzbedürftigen“ Flüchtling aus Afghanistan, der auf Einladung von Frau Merkel 2015 nach Deutschland kam, im Herbst 2018 äußerst brutal (vaginal und anal) mehrfach vergewaltigt, bei der letzten Vergewaltigung lud der 22 Jahre alte Gewaltverbrecher Khudai R. seinen Kumpel Ezatullah N. dazu ein, die lernbehinderte lnklusionsschülerin ebenfalls zu vergewaltigen.

Der volljährige Afghane Khudai R. dem vor dem von ihm begangenen Gewaltverbrechen bekannt war, dass er ein 11 Jahre junges Kind mehrfach vergewaltigt hatte, wurde nicht nach Erwachsenenstrafrecht, sondern völlig grundlos nach Jugendstrafrecht vom Richter Stefan Lücke zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. In seiner Urteilsbegründung stellte Herr Lücke zwar fest, dass der Kindesmissbrauch mit einer abscheulichen Vorgehensweise praktiziert worden war und er betonte auch, dass der Gewaltverbrecher das Kind zu einem Lustobjekt herab gewürdigt hatte, was ihn jedoch nicht daran hinderte, den „hilfs- + schutzbedürftigen“ Flüchtling nach der Verhandlung auf freien Fuß zu setzen.

Das Verfahren gegen den zweiten Vergewaltiger Ezatullah N. wurde eingestellt, weil ihm sein Kumpel Khudai R. vor der Kinderschändung nicht verraten hatte, dass das Opfer erst 11 Jahre alt war, er versicherte dem Richter glaubwürdig, dass er vom optischen Eindruck her der Überzeugung war, dass es sich bei dem Vergewaltigungsopfer um eine Frührentnerin handelte die froh war, dass ein junger Mann Sex mit ihr haben wollte und da der Richter davon überzeugt war, dass der Gewaltverbrecher die Wahrheit sagte, wurde das Verfahren eingestellt.

Ich bin mir allerdings absolut sicher, dass der Herr Richter die beiden Gewaltverbrecher zu ein paar Jahren Gefängnis verurteilt hätte, wenn es sich um deutsche Straftäter mit deutschen Vorfahren gehandelt hätte, die hätten von Herr Lücke garantiert keinen „Bonus“ hinsichtlich des Strafmaß bekommen, die Staatsanwaltschaft wollte die beiden für 2,5 Jahre hinter Gittern sehen, doch da Gefängnisstrafen nur bis zu einem Strafmaß von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können, laufen die beiden jetzt frei herum.


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