132. Bezahlungsmodell

Doch alles spricht dafür, dass sich in der aufziehenden Spotify-Simfy-Google-Ära ein pauschales Bezahlungsmodell durchsetzen wird – egal ob man das jetzt Geräteabgabe, Kultur-Flatrate oder anders nennt. Vielleicht sollten sich alle, denen es ernst ist mit der fairen Bezahlung der Künstler, noch einmal mit einem Projekt des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht befassen. Fünf Rechtswissenschaftler haben in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre dort den Ansatz verfolgt, dass Künstler immer angemessen bezahlt werden sollen – egal, ob sich das Werk vermarkten lässt oder nicht. Als die Forscher im Jahr 2000 der damaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin den Entwurf zu einem geänderten Urhebervertragsrecht vorlegten, war sie bereit, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu verabschieden. Der Juraprofessor Karl-Nikolaus Pfeifer, der dem Magazin brandeins in der Dezember-Ausgabe davon erzählte, verschwieg auch nicht das traurige Ende dieser Initiative: ‘Die Buchverlage haben einen Sturm der Empörung entfacht. Sie wollten die Beteiligung der Urheber unverändert lassen, sie also nur eventuell im Erfolgsfall beteiligen. Wenn sie selbst kein Geschäft machten, sollte der Autor auch nichts dafür bekommen können.’

Urheber und Verwerter haben mitnichten die gleichen Interessen und selten verhandeln sie auf Augenhöhe.  / Jürgen Ziemer, Süddeutsche Zeitung 20.3.



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