Nach einem Oberschenkelhalsbruch wurde unsere Mandantin operiert. Intraoperativ kam es zu Komplikationen mit dem verwendeten sog. Gammanagel, der nach Bruch die Situation verkomplizierte.
Der Arzt entschied sich deswegen zu einem Verfahrenswechsel und setzte eine sog. winkelstabile Platte ein.
Ein Gutachten der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen kam zu dem Ergebnis, dass dieser Methode angesichts der instabilen Situation von vornherein kein Erfolg eingeräumt werden konnte. Der Operateur hatte nicht die Methode bedacht, die Komplikation mit Drahtcerclagen zu stabilisieren.
Die Haftpflichtversicherung des Arztes hatte sich dieser gutachterlichen Einschätzung nicht angeschlossen; sie legte zugrunde, dass der Arzt seine Therapie frei habe wählen dürfen. Gleichwohl konnte außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,– Euro vereinbart werden.
Last updated by Thorsten Hagemann at 21. Januar 2014.