Unsere Mandantschaft erlitt eine Ellenbogenluxation die vom behandelnden Orthopäden fehlerhaft versorgt wurde. Für die hierdurch entstandenen Beeinträchtigungen erhält sie von der Haftpflichtversicherung des Arztes nunmehr eine Entschädigung in Höhe von 10.000 €
Der Behandlungsfehler war zuvor in einem Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Ärztekammer bestätigt worden. Der Gutachter geht davon aus, dass der Ellbogen zu lange in Gips fixiert wurde, was zu erheblichen Bewegungseinschränkungen führte.
Nachdem die Versicherung zunächst einen wesentlich geringeren Betrag angeboten hatte, konnte durch hartnäckige Verhandlungen doch noch eine angemessene Schmerzensgeldzahlung erreicht werden.