Da auch in diesem Bericht die Lohnlücke von 23% erwähnt wird und man deshalb davon ausgehen kann, das nicht genügend recherchiert wurde, ist es nahe liegend, das dieses Gutachten mit weiteren Fehlern gespickt ist.
Obwohl die Kommission viele Empfehlungen abgegeben hat und das Thema Sorgerecht nicht ehelicher Väter zumindest angeschnitten wurde, sah man in diesem Zusammenhang allenfalls eine Entlastung der Mütter positiv. Zwar hat man des weiteren festgestellt, das Jungen in der Bildung benachteiligt werden, Frauen aber trotzdem wegen der gläsernen Decken die Benachteiligteren sind
Aus der 20-seitigen Zusammenfassung habe ich ein paar Abschnitte eingestellt. Ob es sich lohnt, den 228-seitigen Bericht herunterzuladen, muss jeder für sich selber entscheiden.
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung soll Anfang 2011 vorgelegt werden. Dazu untersuchte eine interdisziplinäre Sachverständigenkommission Erfolge und Herausforderungen der Gleichstellungspolitik hinsichtlich gleicher Chancen für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen und in allen Phasen des Lebenslaufs. Ihre Ergebnisse wurden in einem Sachverständigengutachten dem Bundesministerium im Januar übergeben. Mehr
Geschäftsstelle unterstützt Kommission
Zur Unterstützung der Sachverständigenkommission wurde Anfang Januar 2009 eine “Geschäftsstelle Gleichstellungsbericht” in der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft eingerichtet. Sie fungiert als Verbindung zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und zu den verschiedenen Interessengruppen. Zudem leistet sie wichtige administrative und wissenschaftliche Unterstützung bei der Erstellung des ersten Bundesgleichstellungsberichts. Hier
Zusammenfassung
1.2 DAS LEITBILD DER KOMMISSION
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Die Kommission war sich einig, dass sich Lebensformen nicht vorschreiben lassen. Die vorfindbare und auch künftige Pluralität von Lebensformen ist Ausdruck unterschiedlicher Präferenzen und der in einem freiheitlich orientierten Gemeinwesen selbstverständlichen Entscheidungsfreiheit. Sichergestellt werden muss aber, dass die notwendigen individuellen Ressourcen sowie die erforderlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Anerkennungsstrukturen geschaffen werden, um tatsächliche Wahlmöglichkeiten herzustellen.
Die Kommission hat „gleiche Chancen“ daher als „gleiche Verwirklichungschancen“ nach dem Ansatz des Wirtschaftsnobelpreisträgers Amartya Sen präzisiert. Sens Ansatz der Verwirklichungschancen skizziert in allgemeiner Form die Bedingungen, die gegeben sein müssen, damit Individuen nicht nur formale, sondern auch tatsächliche Wahlmöglichkeiten haben. Es wäre daher unzureichend, nur von formalen Gleichstellungszielen auszugehen.
1.3 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE DER ANALYSE
1.3.1 Rollenbilder und Recht
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Durch Recht gesetzte oder unterstützte Rollenbilder wirken auf das Entscheidungsverhalten in den unterschiedlichen Phasen und an verschiedenen Knotenpunkten des menschlichen Lebens ein. Wenn rollenkonformes Verhalten in einer Lebensphase Risiken oder gar nachteilige Folgen im weiteren Lebensverlauf begründet und solche Folgen für ein Geschlecht überwiegen, so ergibt sich hieraus gleichstellungspolitischer Handlungsbedarf.
[..]Gleichwohl blieb Familienarbeit auch rechtlich Frauensache. Hier offenbarte sich hinter dem Leitbild der „werktätigen Mutter“ das tradierte Leitbild der „sorgenden Hausfrau“.
1.3.3 Erwerbsleben
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Der Unterschied in den Stundenlöhnen zwischen Männern und Frauen ist mit etwa 23 % so hoch wie in kaum einem anderen europäischen Land.
1.3.4 Zeitverwendung
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Obwohl sich die Gesamtarbeitszeit zwischen Männern und Frauen in Deutschland angenähert hat, dominiert nach wie vor bei den Männern die haushaltsexterne Erwerbsarbeit, bei den Frauen dagegen die haushaltsinterne Haus- und Sorgearbeit.
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Frauen mit Kindern sind zwar heute häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren, sie investieren aber deutlich weniger Stunden pro Woche in eine Erwerbstätigkeit. Im europäischen Vergleich fällt zudem auf, dass es kein anderes europäisches Land gibt, in dem die Teilzeit arbeitenden Frauen, vor allem aufgrund des hohen Anteils von Minijobs, mit durchschnittlich 18,2 Wochenstunden so kurze Arbeitszeiten haben wie in Westdeutschland.
[..]Sobald dagegen ein Paar Kinder hat, werden erwerbstätige Mütter mit Kindern immobiler, während die Väter weiterhin lange Wegezeiten oder beruflich bedingte Abwesenheiten in Kauf nehmen.
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Frauen engagieren sich weniger als Männer in ehrenamtlichen Tätigkeiten, haben weniger ehrenamtliche Leitungsfunktionen inne und richten ihr Engagement stärker an der Familienphase orientiert und im sozialen Bereich aus, da sie es mit ihrer hohen Zeitbindung durch Haus- und Sorgearbeit verknüpfen.
1.3.5 Alter und Bilanzierung des Lebensverlaufs
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Die heute älteren Frauen sind (trotz langjähriger Erwerbsunterbrechungen) im Alter größtenteils noch über den Haushaltszusammenhang (Ehemann) oder als Witwe durch abgeleitete Rentenansprüche hinreichend abgesichert.
[..]Die Wohlstandsposition verheirateter Frauen im Alter ist insofern heute noch stark von den Rentenansprüchen des Ehemannes abhängig. Witwenrenten sind als abgeleitete Renten „Renten zweiter Klasse“. Hier honoriert die GRV nicht etwa die im Lebensverlauf geleistete unbezahlte Arbeit der Frauen, sondern verweist sie über den Tod ihres Mannes hinaus auf dessen Erwerbsbiografie. Zudem schränkt die Hinterbliebenenrente weitere eigene Verwirklichungschancen der Verwitweten zum Beispiel hinsichtlich einer Wiederheirat ein, da durch diese die Hinterbliebenenrente entfallen würde.
1.4 DIE VORSCHLÄGE DER KOMMISSION ZUR GLEICHSTELLUNGSPOLITIK
1.4.2 Die Empfehlungen im Einzelnen
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Im Recht der elterlichen Sorge ist eine kindeswohlorientierte Angleichung der Sorgeverantwortung von Müttern und Vätern von gleichstellungspolitischer Bedeutung. Bei der Neuordnung des Sorgerechts nichtehelicher Väter sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Formen nichtehelicher Vaterschaft die Potenziale für eine gemeinsame elterliche Sorge zu stärken.
[..]Regelungen, die vor allem Frauen daran hindern, neue Lebenspartnerschaften einzugehen, sollten zurückgebaut werden. Die Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft im Recht der Grundsicherung bedürfen unter dem Blickwinkel des Gleichstellungsrechts einer grundlegenden Überarbeitung.
[..]Im Unterhaltsrecht sind für langjährige Ehen, in denen die Eheleute (insbesondere die Frauen) unter anderen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine traditionelle Aufgabenteilung optimiert haben, angemessene, der Billigkeit entsprechende unterhaltsrechtliche Lösungen zu finden. Diese Aufgabe erfordert Einzelfallentscheidungen am Maßstab der Billigkeit und ist deshalb der Rechtsprechung aufgegeben. Im Recht der Alterssicherung bleibt die Hinterbliebenenrente für Eheleute älterer Jahrgänge wegen ihrer Anknüpfung an einen bereits zurückliegenden Lebens- und Erwerbsverlauf (noch) unverzichtbar.
Bildung: Abwärtsspiralen verhindern und Wahlmöglichkeiten in allen Lebensphasen fördern
Im Einzelnen schlägt die Kommission vor:
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