Zusammenfassung aus Recht für Dummies, LErnhilfe für Theresa Andresen

Rechtslehre lernen

Kaufvertrag zustandekmmen

Verkäufer verpflichtet Käufer Ware zu übergeben, VK muss K Eigentum an der Sache verschaffen, K ist verpflichtet dem VK die Ware abzunehmen und den Kaufpreis zahlen
Angebot und Annahme sind Willenserklärungen, die müssen übereinstimmen
Erklärungen können auch ohne ein Wort geschlossen werden durch schlüssiges Handeln, rechtliche Bindungswillen muss aber klar sein
Vertrag=zwei übereinstimmende Willenserklärungen
Stimmt eine Seite Angebot nicht zu, sonderen hat auch Änderunden, gilt das nicht als Annahme, sondern als neues Angebot
Werbeprospekte sind rechtlich kein Angbot sondern nur Einladungen zu einer Abgab von Angeboten

Lösen von Kaufverträgen

eigentlich müssen Verträge eingehalten werden aber es gibt ausnahmen
Anfechtung: bei Zwang oder arglistiger Täuschung, bei erfolgreicher Anfechtung ist KV nicht existent
Anfechtungserklärung ist erforlderlich mit Begründung
Irrtum ist Anfechtungsgrund
Erklärungsirrtum Er wollte nicht erklären was er von außen gesehen erklärt, verschreiben oder versprechen.
Inhaltsirrtum: Er woltle zwar genau das erklären, jedoch hat er den Inhalt der Erklärung falsch verstanden ( Beispiel: BEstellt 12 Satz Reifen also 12 Mal vier, dachte es seien einzelne Reifen )
Indentiätsirrtum: Irrt sich in Identitiät seines Geschäftsgegners
Eigenschaftsirtum: Käufer irrt über die BEschaffenehit der Kaufsache
Nicht zur Anfechtung berechtigen: Motivirrtum ( Beweggrund der zur Annahme führt ist ein Irrtum, Eigenschaftsirrtum ist auch Motivirrum ) ; Kalkulationsirrtum ( Wert entspricht nicht Erwartungen ), Rechtsfolgenirrtum: Käufer irrt nicht über Erlärung sondern über dessen rechtliche Folgen
Frist für Anfechtung: unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern
Schadensersatz bei Anfechtung. Erklärung wird so behandelt als ob es sich nicht gegeben hätte vom Käufer. Der VK ging aber davon aus, dass der Vertrag zu Stande kommt. Nun muss der K dem CK Schaden ersetzen, den er dadurch ahtte, dass er auf Gültigkeit vertraut hatte, jedoch wird der Anspruch auf erfüllungsinteresse begrenzt. Schadensersatz darf nich thöher sein, als eine korrekte Erfüllung des KF Vertrags. Ausnahme: Vertragspartner kannte Anfechtbarkeit oder hätte diese kennen müssen
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Vertragspartner erregt vorsätzlich Irrtum beim Vertragsgegner, zum Beispiel Unfaller als Unfallsfrei verkaufen
widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund: Übel wird in Aussicht gestellt
Bei Tuschung und Drohung ist Frist für Anfechtung länger als bei Irrtum
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatz ( Internet ) ist länger
Lieferung nicht möglich, Unmöglichkeit im Kaufrecht wenn Leistung von VK nicht mehr erbracht werden kann, unmögliche Leistung kann nicht geschuldet werden
Untergang der Kaufsache Beispiel Statue geht zu Bruch, Kauf unmöglich, da Sache untergagngen, also zerstört oder weg. Ist nur ein Teil der Ware zerstört = Leistung des VK Nicht unmöglich, da er andere Sacen dieser Gattung nehmen kann
Gattungsschuld kann auch unmöglich sein, wenn die Vertratspartner Abholung vereinbart haben kann Gattungsschuld zur Stückschuldwerden. Wenn nachKonkretisierung Kaufsache zu Bruch geht tritt Unmöglichkeit ein
Verspätung bei Fixschuld, wenn zu Termin was gebraucht wird, Hochzeitstort, Verspätung kann in dem Fall bei einem Fixgeschäft Unmöglichkeit bewirken
Was tun bei Unmöglichkeit: VK braucht nicht mehr leistn K hat Ersatzansprüche
Unmöglichkeit nach Übergange BGB gilt
VK trotz nichtleistung Geld: Grundsätzlich entfällt Geldanspruchs des VK, nur wenn K Unmöglichkeit verschuldet hat tritt Annahme Verzug ein. Beispiel: Käufer macht an ihn verkaufte Ware kauppt und will die nicht zahlen
Käufer kann bei Unmöglichkeit Schadensersat fordern, wenn dem VK eine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann und er diese auch vershuldet hat
Man nimmt grundsätzlich Verkäuferverschulden an
Vk kann sich aus Haftung befreien wenn er nachweisen kann, dass erkeine Pflichtverletzung begangen hat
Dem Käufer entstandener Schaden ist Differnez zwischen Vermögenslage bei ordenrlicher Erfüllung der tatsächlich entstanden Situation
Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB Schulner kann Erstattung vergeblich gemachter Aufwendung erstatten ( BEispiel gekaufte Fische wenn erkeinen Teich bauen kann weil die Folie nicht geliefert wird)
Vk hat anderwitigen Vorteil von Unmöglichkeit ( zum Beispiel weil der VK einen Ersatzanspruch hat und Leistungen hat ) so kann Käufer diesen Ersatz wollen
Wenn Unmöglichkeit vor Vertragsschluss kann Käufer nur Schadensersatz verlangen, wenn VK Leistungshindernis kannte oder fahrlässig war. Käufer kann von VK zurücktreten
Verzug: Schuldnerverzug =rechtswidrige Verzögerung der Leistung kann man unterscheiden zwischen Schuldner und Gläubigerverzug ( muss fällig und durchführbar sein)
Fällig wenn Termin für Leistungserbringung erreicht oder überschritten wurde, durchsetzbar wenn verjährter Anspruch herbeigeführt wurde.
Wenn VK zu sk zu spät liefert liegt Verzug vor, wenn der Käufer den Verkäufer in Verzug setzt und Rechtsfolgen auslsst. Verug vom Käufer kann durch aussprechen einer Mahung erfolgen, in einigen FOlgen auch ohne Mahnung
Mahnung: Frist setzen und nachdrücklich zur Leistung auffordern, auch mündlcihe Mahung gilg, schriftlich aber besser beweisbar
Gerichtliche Geltenmachung auch das setzt Schuldner in Verzug ( Mahnung muss nicht sein vor Gericht aber ist besser da
Lieferungszeitpunkt ist vereinbart dann tritt Verzug ein, wenn Lieferung nicht zu dem Termin erfolgt ist, reicht auch aus Termin durch feststellbares Ereignis errechen bar ist.
Verzug bei leistungsverweigerung: Verzug automatisch, wenn Schuldner die Leistungeserbringung ersthaft verweigert
Verzugseintritt nach Interessenserwögung, kann sofortigen Verzugseintritt herbeiführen, SChuldner hat Leistung schon angekündigt liefert aber nicht, Schuldner weiß das falsche Lieferung erbracht ist, Schuldner verhindert durch Verhalten Zugang der Mahnung
Käufer zahlt zu spät = Zahlungsverzug
grundsätzlich 30 Tage Zahlungsziel, verzug beginnt 30 Tage nach Forderungsfälligkeit und nach korrekter Zahlungsaufforderung ( Eingang der Rechnung) Unternehmer trägt Beweislast für Inhalt und Zugang der Rechnung
Verzugszinsen Schuldner nur dann in Verzug, wenn die Verzuögerung vorsätzlich oder fahrlässig , Verschulden wird so lange vermutet bis Schulner das Gegenteil beweißt
Rechte des Käufers bei VK verzug
_ Erfüllungsanspruch muss bestehn bleiben, damit er weiterhin zur Leistung verpflichtet ist
VK hat Verzögerungsschaden zu ersetzten ( Kosten für telfonate, Proto und Anwalt), Gläubiger kann Verzugszinsen nach Basiszinssatz der EZB verlangen, wenn beide UNternehmer sind sogar +8 Prozent
Wenn der KÄufer Sache zu spät oer dnicht abholt: gerät in Annahmeverzug
Gläubigerverzug auch ohne Verschulden, kein Schadensersatzanspruch vom Schuldner aber andere rechtliche Nachteile des Gläubigers
GLäubigerverzug: Schuldner haftet nur noch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, muss also weniger SChadensersatzleisten, Gläubiger = höhers Risiko
Nichtleistung trotzt Fristsetzung= Schulner erbringt Leistung nicht oder nicht so wie geschuldet, Gläubiger setzt frist und Gläubiger= Schadenserlsatz der Leistung und Vertragsrücktritt
Sachmangel: Ware zum Übergabezeitpunkt hat nicht vertragliche Beschaffenheit , auch bei fehlerhafte Montage oder falscher Montageanleitung
Rechtsmangel: andere Personen haben Rechte gegen den Käufer
Mangel muss vorhanden sein vor Warenübergabe auch wenn Mangel erst später zutage tritt
Käufer = nimmt mangelfreie Sache nicht an geraät er in Annahmeverzug und muss auch nach Untergang der Sache zahlen
Käufer muss beweisen, wenn er kein Verbraucher ist, dass Mangel vorliegt ( Sachmangel
Verbauchsgüterauf ist Sonderkauf
Verbraucher hat Beweiserleichterung
6 Monatsvermutung : Man nimmt an das ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Kauf zdem Vk zugerechnet wird: AUsnahme wenn Mangel nicht scohn bei Übergabe vorgelegen haben kann gilt diese Regel nicht
Mangel: BGBG Nacherfüllung, RÜcktritt, Minderung, SChadensersatz, Aaufendungsersat
434 BGB und folgende
Nachbesserung oder Neulieferung = Nacherfüllng bedeutet Reperatur oder neue Lifeeferung, Verkäufer muss dabei die Kosten tragen ( Arbeitsmaterial, Versandkosten und so weiter), wenn die Form vom Kläufer umöglich ist oder unverhältnismäßig kann der Verkäufer das verweigern. Kosten für Nacherfüllung dürfen Kosten der Sache nicht übersteigen. Ist die Nacherfüllung die gewählt ist unverhältnismäßíg kann der KÄufer neue Form verlagen. Ist diese andere Form der Nacherfüllung auch unverhältnismäßig kann der KÄufer Minderung, Rücktritt und Schadensesatz erlangen
Verkäufer hat as Recht zur zweiten Andienung einer Kaufsache bevor der Käufer weitere Schritte einleiten kann , K kann erst dann Sachmängelgewährleistungsansprüche geltend machen, wen der VK nicht ok erfültl hat
Käufer muss VK angemessene Frist zur Nachbesserung geben, Fristsetzung nicht erforderlich bei endgültiger, ernsthafter Verweigerung der Nacherfüllung, VK alle Arten der Nacherfüllung zu Recht verweigert, wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnissmäßig ist
Käufer hat keine Ansprche gegen VK wenn er den Mangel selbst behebt oder durch dritten beheben lässt.
Im Falle ok Nacherfüllung kann VK Rückgabe der mangelhaften Kaufsache verweigern
Rücktritt oder Minderung: K hat VK angemessene Frist gegeben und Frist verstrich ohne Erfolg, oder ist Fristsetzung nicht erfolrderlich kann K vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
Recht auf Minderung oder RÜcktritt hat K durch Erklärung gegen den VK und kann durch einseitige Erklärung die Rechtlage ändern. Erklärende kann Erklärung aber nicht zuück nehmen
Rücktritt. empfangene Leistungen Zug um Zug zurückgewähren Käufer muss Kaufsache zurückgeben und Verkäufer den Kaufpreis zurückbezahlen
bei unerheblichem Mangel ist Rücktritt ausgeschlossen
Tritt K zurück und Leistung wurden noch nicht erbracht, dann löschen die Leistungspflichten
Minderung Anstelle von Rücktritt kann Käufer de Preis herabsetzen, hat K schon Kaufpreis beahlt, kann er en Teilbetrag zurückverlangen
Höhe der Minderung hängt von Schwere des Fehlers ab, Minderungsberechnung "BEi Min ist der Kaufpreis im Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde."
Geminderter Preis : Vereinbarter Preis = Wirklicher Preis : Preis ohne Mangel
Gemeinderter Kaufpreis = Wirklicherwert mal vereinbartem Preis durch Wert ohne Mangel
Käufer kann auch bei unerheblichen Mängeln mindern

Schadensersatz

sind zusätzlich zu Minderung oder RÜcktritt möglich,, baer nicht nebeb Ersatz für vergebliche Aufwendungen

Mangelschaden : Wenn Kaufsache mangelhaft ist, ist dem Käufer zu erstezten, kann Sache behalten und den Differnzwert zurück verlagen wenn er schon gezahlt hat oder den Preis rduieren

Wenn Käufer den Gegenstand zurückweit, kann er den ersatz von allem durch die Niachterfüllunge entstandenem Schaden zurückverlangen

VK muss nur Schadensersatz leistern, wenn er die Liferung der mangelhaften Kaufsache zu vertreten hat und vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Vk muss beweisen das er nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat

Vorsatz ist Wissen und Wllen, Fahrlässig ist Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

Mangelfolgeschaden: aufgrund mangelhaften Sache entstanden, vorherige Fristsetzung hierbei nicht nötig, bei Verzögerung der Nacherfüllung die VK zu vertreten hat kann Käufer Schadensersatz und Verzugsschaden verlangen

Aufwendungserstatz: Statt Schadensersatz , Vertragskosten wie Untersuchungs oder Zulassungskosten sein

Garantie ist Steigerung der Mängelgewährleistung: im Normalfall 2 Jahre, freiwillige Leistung des Vk, Garantie auch ffür Mangel, die nicht zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, Garantie gilt nur demjendigen gegenüber, der die Garantie auch gegeben hat.

VK hat auf andere Weise geschadet: positive Vertragsverletzung, der der verletzt muss Schadensersatz leisten ( Schrank wird gekauft und bei Lieferung fällt Schrank gegen Haustür, diese ist ruiniert, käufr hat Anspruch auf Ersatz der ruinierten Tür)

Pflichtverletzung und Schaden vor Vertragsschluss: Nebenpflichten wie Rücksichtnahme und Treupflichenten erden schon bei Vertragsanbahnung angenommen, hier gild schon Gebot gegenseitiger Obhut und Rücksichtnahme

Umtauschrech: keine Rückgabe bei mangelfreier Lieferunger , außer es handelt sich um ein Haustür oder Fernabsatzgeschäf ( Internet ) dann gilt WIderrufsrecht

Liegt Sachmangel vor, dann muss Käufer sich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben

Verjährungsfristen bei Kaufvertrag

Wenn Vertrag verjährt dann kann Anspruchsgegen das einklagen, wenn er vergiss sch auf Verjährung zu berufen kann er dennoch trotz Verjährung gewinnen Richter prüft Verjährung nur auf Antrag

Fristen: Käufer hat ab Übergabe 2 Jahre zeit um Mangel geltend zu machen

Verbrauchsgüterkauf über gebrauchte Sachen, Verkürzung auf 1 Jahr möglich, nicht bei Verbrauchsgüterkauf neuer Sachen

Arglist = Ausnahme= 3 Jahre Verjährungsfrist ( bei allen Ausnahmen )

Positive Vertragsverletzung 3 Jahre und vorvertragliche Pflichtverletzung auch 3 Jahre

Mangel bei Bauwerken 5 Jahre

RÜcktritt und Minderung: sind keine Ansprüche sondern Gestaltungsrechte, verjähren nicht, durfen nicht ausgeübt werden, wenn Anspruch auf Leistung oder Nacherfüllung verjärt ist

AGB laut BGB alle vorformulierten und mehrfachverwendeten Vertragsbedingungen, Zweck sitauf+llen von GEsetzlücken und Abwälzen von Risiko auf den Vertragpartner

AGBS: 1 oder mehr vorformulierte Klauseln, Verwendung für viele Verträge beabsichtigt (!!)

( mind 3 ) und Vertragspartei erlegt diese anderer Partei auf, nicht verwechseln mit Individualabreden ( also individuellen Vereinabrungen), es gilt die Annahme, dass die AGBS vom Unternehmer stammen

AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam in de Vertrag mit einbezogen werden, Verbraucher muss AGB zustimmen und Verbraucher muss die Möglichkeit haben sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Ein Ausdrücklicher Hinweis auf AGBs ist nötig.

Überraschende Klauseln könnnen AGBS unwirksam machen, eine ohder mehrere Klauseln haben Überrumplungseffekt = unwirksam

BGB forder in 308 und 309 unwirksame Klauslen. Darüberhinaus sind AGBS auch unwirksam, wenn sie gegen Treu und Glauben verstoßen.

Transparent sollten sie sein, also keine unmittelbare benachteiligung eines Partners enthalten, der Durchschnittsbürger sollte

Unwirksame Klauseln werden in 475 Abs 1 BGB geregelt. Dürfen nicht zum Nachteil vom Verbraucher sein, Verjährung darf nur so weit beschränkt werden auf 2 Jahre nach 475 Abs 2 und bei gebrauchten nicht weniger als 1 Jahr

Wenn Vertrag unwirksame AGB enthält , ist nicht gesamter Vertrag unwirksam


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#1492 [Review] Manga ~ Dein Verlangen gehört mir