Wohnimmobilienkreditrichtlinie schafft ewiges Widerrufsrecht ab

Wohnimmobilienkreditrichtlinie schafft ewiges Widerrufsrecht abZahlreiche Immobilienkredite aus den Jahren 2002 bis 2010 enthalten falsche oder unvollständige Widerrufsbelehrungen. Daher galt für sie bisher ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Damit konnten die entsprechenden Verträge auch noch nach Jahren gekündigt und rückabgewickelt werden. Nun ist zum 21. Juni Schluss. Denn die Bundesregierung hat das Widerrufsrecht mit einem neuen Gesetz deutlich eingeschränkt.

Was ist das ewige Widerrufsrecht?

Mit dem sogenannten Widerrufsjoker konnten sich in den letzten Jahren zahlreiche Verbraucher tausende Euro von ihren kreditgebenden Banken zurückholen. Denn in vielen Immobilienkreditverträgen der Jahre 2002 bis 2010 fehlten vollständige und korrekte Widerrufsbelehrungen. Damit konnten Betroffene Kreditverträge auch noch nach Jahren widerrufen, selbst wenn das Darlehen längst abbezahlt war.

Ein solcher Widerruf lohnt sich deshalb, weil die Zinsen für Darlehen in den letzten Jahren erheblich gesunken sind. Selbst wenn der Kreditnehmer also eine neue Finanzierung aufnehmen muss, um den alten widerrufenen Kredit auszulösen, dann ergeben sich Zinsersparnisse, die schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro betragen. Zudem müssen Banken in einem solchen Fall auch gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen und sogar erwirtschaftete Gewinne an den Kreditnehmer zurückerstatten.

Lesen Sie auch: Schuldenfalle Vorfälligkeitsentschädigung: Verbraucherzentralen fordern Korrekturen

Ewiges Widerrufsrecht vor dem Aus: Wie lange bleibt noch Zeit?

Jedoch bleibt Kreditnehmern, die betroffen sind, nun nicht mehr viel Zeit zu handeln. Denn die Bundesregierung hat am 18. Februar 2016 die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Damit sollen eigentlich Verbraucherrechte gestärkt werden. So werden nun beispielsweise Beratungspflichten durch den Kreditgeber verschärft, Vermittler benötigen zudem verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung, die gegebenenfalls bei Vermögensschäden durch eine Fehlberatung einspringt.

Hinsichtlich des ewigen Widerrufsrechts erweist sich die Richtlinie jedoch als ausgesprochen verbraucherfeindlich. Denn betroffene Kreditnehmer haben nun nur noch bis Mitte Juni 2016 Zeit, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Wer also teure Immobilienkredite aus dem entsprechenden Zeitraum noch rückabwickeln will, muss sich beeilen.

Wie macht man vom Widerrufsjoker Gebrauch?

Ein erfolgreicher Kreditwiderruf kann dem Schuldner eine erhebliche Kostenersparnis einbringen. Wichtig ist aber die korrekte Vorgehensweise! Auf unserer Seite zum Widerruf von Darlehensverträgen finden Sie alle wichtigen Infos, die Sie zum Widerrufsjoker benötigen.

Welchen Einfluss hat das Gesetz auf neue Immobilienkredite?

Obwohl die Banken im Allgemeinen bei den Widerrufsbelehrungen nachgebessert haben, sind auch bei neuen Verträgen Fehler nicht ausgeschlossen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen zukünftig aber nicht mehr zu einem ewigen Widerrufsrecht. Vielmehr wird die Widerrufsfrist auch bei Fehlern auf eine Maximalzeit von einem Jahr und 14 Tage begrenzt. Allerdings sind die Zinsen für Baudarlehen zurzeit ohnehin auf einem historischen Tiefststand. Die Rückabwicklung solch günstiger Darlehen lohnt sich daher meist gar nicht, selbst wenn es Probleme mit der Widerrufsbelehrung gibt. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist die Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten dennoch nicht.


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