Was Titel in unserem Land wert sind

Was Titel in unserem Land wert sind

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GTL | 9.5.2014 | Kommentare (0)

 

Was Titel in unserem Land wert sind

Dass in der öffentlichen Hand kein Geld mehr liegt, hat man uns seit Jahrzehnten hinlänglich bewiesen und spürbare Gehaltserhöhungen für öffentliche Bedienstete sind weder politisch positiv vermarktbar noch finanzierbar.

In einem so Titel-affinen Land wie dem unseren, scheint vielen offenbar ein Titel auf der Visitkarte oder der Messingtafel vor Kanzlei oder Ordination schon einiges wert.

Das "Allerhöchste Patent" vom 27.1.1840 regelte zum Beispiel, dass man für die Verleihung eines "Hofrates" 600 abzulegen hatte. Im §168 war dann auch geregelt, dass man für seinen "Medizinalrat" 315 Gulden zu berappen hatte.

Die Bundesverfassung regelt den Titelreigen für Beamte und Nichtbeamte im Artikel 65 Abs. 2, die aktuell einer Entschließung des Bundespräsidenten vom 9.7.1990 folgt.

Im Zuge von frustranen Gehaltsverhandlungen gewährte man "beamteten Universitätslehrern" den Amtstitel "Außerordentlicher Universitätsprofessor". Diesen bekamen fest angestellte Universitätsdozenten, solange sie an einer Universität angestellt waren praktisch automatisch. Seit 2009 reihten sich nicht-habilitierte Universitätslehrer unter der Bezeichnung Assistenzprofessoren in den illustren Kreis.
Seit 2002 die Universitäten bei den Habilitierten (Dozenten) zwischen den bei ihnen angestellten (Universitätsdozenten) und den externen (Privatdozenten) unterscheiden ist die Verwirrung so stark, dass uns nur mehr eine kleine Anekdote rettet:

Herr Universitätsprofesser Dr. K.H. Spitzy, Ordinarius für Chemotherapie zu Wien, wurde bei seiner Chefvisite, so um 1980 herum, von einer Patientin als "Herr Doktor" angesprochen. Sofort korrigierte Sie auf "Herr Professor" und entschuldigte sich wortreich für Ihr Versehen. Spitze, in seiner ganzen Größe, von weißem Haar umwallt beruhigte mit sonorer Stimme: "Wissens Sie, Professor ist auch der Heinz Conrads, Sie können gern Herr Doktor zu mir sagen.

Zurück in der Gegenwart flattert rechtzeitig vor den kommenden Belegschaftswahlen die freudige Botschaft der Personalvertretung ins Haus, dass es "durch intensive Verhandlungen gelungen ist mit sofortiger Wirksamkeit für FachärztInnen und AllgemeinmedizinerInnen unter besonderen Voraussetzungen die Verleihung Titular-Oberärztin/Titular-Oberarzt - kurz OA tt.  - zu erwirken.

Das verheißt für die Gehaltsverhandlungen: Geld kriegt ihr nicht mehr, aber mit einem schönen Messingschild könnt Ihr euch draußen etwas mehr dazu verdienen.



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