Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe, oder kurz PKH, kommt in Betracht, wenn Sie einen Anwalt im gerichtlichen Verfahren beauftragen wollen.  Die Bewilligung von PKH bewirkt dann, dass Sie je nach Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen keine oder nur Teilzahlungen zur Tilgung der Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen müssen, sofern diese von Ihnen überhaupt zu tragen sind. Das ist in Verfahren vor dem Sozialgericht nur dann der Fall, wenn Sie die Klage verlieren. Anders ist es beim Arbeitsgericht. Hier tragen Sie Ihre Anwaltskosten auch dann selbst, wenn Sie gewinnen. Gerichtskosten entstehen beim Sozialgericht dagegen in der Regel nicht.

Hier können Sie prüfen, ob Sie für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.

»» PKH-Rechner

Verbessern sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich, können Sie vom Gericht bis 4 Jahre nach Prozessende noch zu Zahlungen herangezogen werden. Verschlechtern sich Ihre Verhältnisse, ist eine Herabsetzung eventuell festgesetzter Raten möglich.

Falls Sie PKH beantragen möchten, finden Sie hier das Antragsformular für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Um Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars zu erleichtern, sind Ausfüllhinweise für Sie hinterlegt.

»» Antragsformular PKH mit Ausfüllhinweisen


wallpaper-1019588
Kalorienarmes Gemüse: Perfekt für Ihre Diät!
wallpaper-1019588
Kalorienarmes Gemüse: Perfekt für Ihre Diät!
wallpaper-1019588
Die Algarve feiert 50 Jahre Nelkenrevolution
wallpaper-1019588
Mobile Suit Gundam SEED FREEDOM: Bandai Namco zeigt den Film in den deutschen Kinos