Wählen, „Weiss“ wählen, „Null“ wählen, „Nicht“ wählen?

Das Wahlrecht bietet derzeit in Frankreich die folgenden Möglichkeiten:

Man kann normal, d.h. gültig wählen, genau den Regeln des Wahlrechtes entsprechend.

Man kann „Blanc“ wählen, d.h. hingehen und einen leeren Wahlzettel in den Umschlag stecken oder gleich einen leeren Umschlag abgeben. Die Stimme wird seit 2014 als „Vote Blanc“ separat gezählt und ausgewiesen und ist ein Form des Protestes gegen die Kandidaten auf dem Wahlzettel. Das haben wir bei uns nicht!

Man kann Null wählen, d.h. man nimmt zwar an der Wahl teil, der Wahlzettel ist aber durch falsche Markierungen, Manipulationen oder anderes Fehlverhalten des Wählers ungültig und wird nicht gezählt. Das gibt es bei uns auch!

Nichtwähler, die sich – aus welchem Grund auch immer – dazu entschlossen haben weder körperlich, noch durch Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen. Genau wie bei uns…

Die Linken von Mélenchons LA FRANCE INSOUMISE haben z.B. in einer Befragung erklärt, daß:

36,12% eine „VOTE BLANC“ oder „NUL“ abgeben wollen.  Proteststimmen also, von denen die erste separat gezählt und die zweite schlicht ungültig ist. Das ist immerhin ein starkes Drittel der Linken!

29,05% wollen Nichtwählen, wollen also zu Hause bleiben und schmollen! Umfragen hatten für den Ersten Wahlgang übrigens bis zu 30% Nichtwähler prophezeit, am Ende waren es dann „nur“ 22,23%, was relativ normal war.

Die Kurven der Nichtwähler sind bei allen Wahlen in Frankreich, auf allen politischen Ebenen seit Jahren tendenziell ansteigend:

Präsidentschaftswahlen 2017 EW = 22%
Nationalwahlen 2012 = 42%
Kommunalwahlen 2012 = 37%
Europawahlen 2008? = knapp 60%

Die „Blanc“ oder „Nul“ Wahlzettel betrugen im Ersten Wahlgang etwa 2,5% von denen nur die Blanc-Stimmen separat gezählt werden, die „Nul“ unter den Tisch fallen.

Nach Artikel 7 der Verfassung der V. Republik in Frankreich wird der Präsident mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Dabei gibt es kein Minimum. Die Nichtwähler beeinflussen das Wahlergebnis also nicht. Es gibt politische Bestrebungen, daß ganze Wahlen, bzw. Kandidaten, bei denen mehr als 50% „Blanc“ Stimmen abgegeben werden als ungültig erklärt werden. Geltendes Recht ist dies jedoch nicht!

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