Verschiebung der EnEV 2017 bis nach der nächsten Bundestagswahl

EnEV 2017Verschiebung der EnEV 2017 in die nächste Legislaturperiode, Foto: Pexels.com

Eigentlich sollte die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) noch vor 2017 verabschiedet werden. Doch am Mittwoch abend auf dem Parlamentarischen Abend „Energieeffizienz der Immobilienwirtschaft“, des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, wurde bekannt, dass das BMWi plant diese auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Dies betrifft jedoch nur Gebäude im Privatbesitz. Für öffentliche Gebäude soll es noch in dieser Legislaturperiode verschärfte Anforderungen geben. Die höheren Anforderungen werden notwendig durch die EU-Gebäuderichtlinie, die ab 2019 für öffentliche Gebäude und ab 2021 für alle anderen Gebäude einen Niedrigstenergie-Standard vorschreibt.

Rechtlicher Hintergrund der Energieeffizienz von Gebäuden

Erwartet war eine EnEV 2017 noch in diesem Jahr, denn das Energieeinsparungsgesetz EnEG aus dem Jahr 2013 hat einen §2a, Absatz 3, der eine Rechtsverordnung für zu errichtende Niedrigstenergiegebäude im öffentlichen Besitz (Nichtwohngebäude im Eigentum von Behörden) noch vor 2017 fordert. Für alle anderen Gebäude wird diese noch vor 2019 gefordert.

Hintergrund dieser Forderung nach dem Niedrigstenergie-Standard ab 2019, bzw. ab 2021, ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010. Das EnEG 2013 enthält die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland.

Da die Verschiebung im wesentlichen die Gebäude im Privatbesitz betrifft, ist die Anforderung des EnEG, nach meinem Rechtsverständnis eingehalten. Dazu muss es für öffentliche Gebäude jedoch eine eigene Verordnung geben, die den rechtlichen Anforderungen genügt und den Niedrigstenergie-Standard für diese Gebäude vorschreibt.

Folgen der Verschiebung der EnEV 2017

Außer dass die Erwartungshaltung mancher Akteure enttäuscht wurde, hat die Verschiebung keine negativen Folgen. Sie kann vielmehr dazu genutzt werden Lösungen zu suchen, die sich besser umsetzen und auch wirtschaftlich vertretbar sind. Wohnraum muss weiter bezahlbar sein und auch für die energetischen Anforderungen der Zukunft gerüstet sein.

Es gibt zahlreiche Beispiele, dass diese Anforderungen kombiniert werden können mit einer Kaltmiete im ortsüblichen Rahmen und geringen Nebenkosten. Das kürzlich vorgestellte Powerhouse in Berlin und die Passivhäuser der ABG Holding in Frankfurt am Main sind die bekanntesten Beispiele.

Bauen wird sich verändern mit der EnEV 2017

Bauen wie bisher führt jedoch zu unnötigen Kostensteigerungen. Einfach mehr Dämmung ist heute auch keine Lösung mehr. Das Gebäude oder besser, der Gebäudekomplex, muss künftig ganzheitlicher betrachtet werden. Die Sektoren Strom und Mobilität sollten dazu eingerechnet werden, Stichwort Mieterstrom. Dann macht eine Ökobilanz von Quartieren wirklich Sinn, wie sie in der Pressemeldung des ZIA erwähnt wird.

Ohne eine effiziente Gebäudehülle wird es dennoch nicht gehen. Aber es gilt Synergien zu nutzen und das Energiekonzept künftig frühzeitig in die Planung einzubeziehen, anstatt es dem Gebäude nach der Planung auf zu zwingen.

Ich bin gespannt auf die EnEV 2017 (oder wie sie heißen wird) und hoffe, dass der Aufschub dazu beitragen wird, eine Lösung zu finden, die energieeeffizientes Bauen wirklich voran bringen wird. Was glaubt Ihr, wie sich bauen entwickeln wird?


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