Verbraucherschützer gegen Vodafone-Datenautomatik

Verbraucherschützer gegen Vodafone-DatenautomatikDie Verbraucherschützer können erneut einen Erfolg gegen Datenautomatik-Klauseln in Mobilfunkverträgen vorweisen:

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte mit, dass das Landgericht Düsseldorf dem Netzbetreiber Vodafone jetzt untersagt hat, seinen Kunden ohne deren ausdrückliche Einwilligung zusätzliches Datenvolumina über den gewählten Tarif hinaus zu verkaufen. Das Urteil vom 16. Dezember 2016 ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Es geht um Klauseln in den Mobilfunkverträgen von Vodafone, mit denen sich der Netzbetreiber herausnimmt, bei Ablauf des tariflich festgelegten Datenvolumens automatisch kostenpflichtige Zusatzpakete zuzubuchen.

Nachbuchen ohne Nachfrage

Dem Urteil zufolge sieht das zum Beispiel so aus: „Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS“. Oder auch: „Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete frei“.

Der vzbv sieht das als „eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung“ und hatte Vodafone wegen der Verwendung dreier Klauseln für verschiedene Tarife im August 2015 abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Bei O2 läuft das Verfahren noch

In einem nahezu vergleichbaren Verfahren hatte der vzbv im abgelaufenen Jahr ein Unterlassungsurteil gegen den Netzbetreiber O2 (Telefónica Deutschland) erwirkt, gegen das Telefónica Deutschland in Berufung gegangen ist.

Die Entscheidung dazu vom Oberlandesgerichts München erwartet der vzbv „demnächst„. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bleibt die Datenautomatik in mehreren älteren Smartphone-Tarifen noch aktiv. In den neuen Free-Tarifen ist es jetzt so, dass Nutzer nach Verbrauch des Inklusivvolumens das Internet weiter mit 1 Mbit/s nutzen können.


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