
Die Diskussion rund um Scheidungskinder dreht sich hierzulande momentan um die Neuregelung der Obsorgeregelung: Die gemeinsame Obsorge soll die Regel, Väter damit mit mehr Rechten ausgestattet werden. Prinzipiell absolut zu befürworten, wer wünscht sich nicht liebevoll fürsorgliche Väter? Aber was ist mit den Vaterpflichten?
Unsere Familie ist von diesem Thema Gott sei Dank verschont. Aber die öffentliche Diskussion verläuft sehr emotional – und dabei meiner Meinung nach völlig am Thema vorbei. Da könnte man doch glatt den Eindruck erlangen, dass sich alle Väter vergeblich nach ihren Kindern verzehren und die Mütter wie eifersüchtige Glucken auf ihren Kindern hocken. Auf beiden Seiten – Männer/Väter und Frauen/Mütter – wird tief in die emotionale Schublade gegriffen und kaum was ausgelassen. Das ganze artet in einen Grabenkampf zwischen Männern und Frauen aus – quasi Rosenkrieg.
Im Zentrum sollten aber die Kinder stehen – und die haben bereits jetzt „das Recht auf Mutter UND Vater„. Damit ist eigentlich alles gesagt, das würde doch alles regeln – sollte man meinen. Aber da gibt es zahlreiche Kinder, die gerne von diesem Recht Gebrauch machen würden und vergebens auf ihren Vater warten. Und zahlreiche Mütter, die froh wären, wenn der Vater seinen Teil der Erziehung leistet – eine Erziehung, die über die Wahl des Kindergartens oder der Schule hinausgeht.
Das Thema Besuchsrecht wird breit diskutiert – aber was ist mit der Besuchspflicht? Klar werden die Kinder oft in die Reibereien von Ex-Partnern hineingezogen, aber oft genug verabschieden sich die Väter aus der Beziehung mit ihren Kindern. Und Mütter nutzen die Obsorge als Druckmittel auf ihre Ex-Partner. Wenn allerdings ein Vater wirklich Verantwortung übernehmen und ihrem Kind/ihren Kindern Liebe und Zeit widmen möchten, dann sollte ihnen das bestmöglich ermöglicht werden. Die gemeinsame Obsorge könnte da durchaus hilfreich sein, ein Allheilmittel ist sie jedoch bestimmt nicht.
Bild: S Brumley





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