1. ein Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften und entsprechende Verordnungen sowie Durchführungsvorschriften vorzulegen, in denen der sektorale Produktivitätsfaktor auf einer netzspezifischen Datenbasis und differenziert nach Strom- und Gasnetzen festgelegt wird;2. zügig eine Novelle der Anreizregulierungsverordnung vorzulegen, die a) Kosten für genehmigte Investitionen ohne Zeitverzug in den Erlösobergrenzen für die Netzentgelte anerkennt, b) die Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Offshore-Windparks verbessert, c) Forschungsaktivitäten zum Einsatz neuer Technologien innerhalb einer Regulierungsperiode besser berücksichtigt, d) für neue Projekte wir Overlay-Netze die Vorplanungskosten anerkennt und e) eine Regelung für die Genehmigung reduzierter Netzentgelte bei vermiedenem Direktleitungsbau für den Strombereich analog zu § 20 Absatz 2 der Gasnetzentgeltverordnung trifft.
Hintergrund
CDU/CSU und FDP haben am 8. November 2011 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/7632) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf reagiert auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das für die Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Produktionsfortschritts bei der Anreizregulierung keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage sah (LEXEGESE » berichtete). In der Folge wurden Bescheide der Bundesnetzagentur zur Festlegung von Erlösobergrenzen in den Strom- und Gasnetzen als rechtswidrig erachtet. Die Regierungskoalition hält die Berücksichtigung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors in den Erlösobergrenzen gleichwohl für sinnvoll und will eine ausreichende gesetzliche Grundlage schaffen. Der Entwurf ist auf scharfe » Kritik der Energiewirtschaft gestoßen.
Quelle: Deutscher Bundestag




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