Unterstützung für den alternativen Gesetzesentwurf zur Knabenbeschneidung

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Über 50 Abgeordnete aus den Bundestagsfraktionen der SPD, der Grünen und der Linken haben einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Knabenbeschneidung als Alternative zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor­ge­legt.

Dieser Entwurf stellt einen aus­ge­wo­ge­nen Kompromiss zwi­schen einem voll­stän­di­gen Verbot der Beschneidung min­der­jäh­ri­ger männ­li­cher Kinder und einer umfas­sen­den Legalisierung, wie sie von der Bundesregierung vor­ge­se­hen ist, dar. Der Kompromiss ist geeig­net, den Rechtsfrieden in die­ser Angelegenheit wie­der­her­zu­stel­len und gibt den Betroffenen, um deren Vorhaut es geht, ein star­kes Bestimmungsrecht. Erst ab dem Alter von 14 Jahren sol­len Beschneidungen zuläs­sig sein, und zwar nur dann, wenn der Betroffene aus­drück­lich zustimmt und er außer­dem bezüg­lich der Beschneidung und ihrer mög­li­chen Folgen einsichts- und urteils­fä­hig ist. Bei einer Verabschiedung die­ses Entwurfs im Bundestag wird es aus­ge­schlos­sen sein, dass dem Knaben über sei­nen Kopf hin­weg – ledig­lich auf­grund elter­li­cher Anordnung – ein gesun­der und funk­ti­ons­fä­hi­ger, aber auch für seine Sexualität wich­ti­ger Körperteil unwie­der­bring­lich ent­fernt wird.

Durch die Regelung, dass die Beschneidung nach den Regeln der ärzt­li­chen Kunst vor­zu­neh­men ist und zwar aus­schließ­lich von einem Arzt, der zudem die Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie besit­zen muss, wird ein hoher medi­zi­ni­scher Standard fest­ge­schrie­ben.

Die gbs unter­stützt die­sen Gesetzesentwurf, auch weil er dem Knaben und sei­ner Selbstbestimmung den wich­tigs­ten Part bei der Entscheidung über die Beschneidung zuweist – im abso­lu­ten Gegensatz zur bis­he­ri­gen Praxis, bei der allein die Eltern ent­schei­den. Die Würde des betrof­fe­nen Kindes wird gewahrt; seine Rechte gestärkt.

Unterstützen Sie den Kompromiss!

„Ich unter­stütze den alter­na­ti­ven Gesetzesentwurf zur Beschneidung des männ­li­chen Kindes (Bundestags-Drucksache 17/11430), der eine Beschneidung nur mit Zustimmung des min­des­tens 14-jährigen Knaben erlaubt. Er stellt einen aus­ge­wo­ge­nen Ausgleich zwi­schen den Grundrechten der Knaben und den Interessen der Eltern und der Religionsgemeinschaften dar.
Ich for­dere alle Mitglieder des Deutschen Bundestages aus­drück­lich auf, für den alter­na­ti­ven Gesetzesentwurf zu stim­men.“

Bitte hier zustim­men!

Text und Begründung des alter­na­ti­ven Gesetzesentwurfs
Kommentar zum alter­na­ti­ven Gesetzesentwurf


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