Umzug: Welche Fristen und Bestimmungen sind zu beachten?

Wer einen Umzug aus der Mietwohnung plant, hat zahlreiche vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten und in der Regel auch feste Fristen einzuhalten. Der folgende Ratgeber hilft, in all dem Chaos nicht den Überblick zu verlieren.

Fristgerecht kündigen

Egal, ob es künftig in ein Eigenheim oder in eine neue Mietwohnung gehen soll: Die fristgerechte Kündigung muss rechtzeitig beim Vermieter eingegangen sein. Die Kündigungsfrist eines unbefristeten Mietvertrags beträgt im Regelfall 3 Monate. Die Kündigung ist zumeist nur schriftlich möglich, wobei das Schreiben bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein muss. Dabei ist stets zu beachten, dass auch Samstage als Werktage gelten! Allerdings kann es vorkommen, dass im Mietvertrag ein bestimmter Zeitraum festgelegt wurde, in dem auf eine Kündigung verzichtet werden muss, sodass beispielsweise erst nach Verstreichen eines Jahres gekündigt werden kann. Maximal darf eine solche Vereinbarung aber nur für vier Jahre getroffen werden. Falls der Mietvertrag ohnehin zeitlich befristet ist, kommt eine Kündigung nicht in Frage. Eine außerordentliche Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Begründung möglich. Mehr Informationen zum Thema „Mietwohnung kündigen" gibt es hier in einem Ratgeber von Volders.

Ummelden nicht vergessen

Ist die alte Wohnung fertig renoviert und an den Vermieter zurückgegeben, kann es endlich auf ins neue Heim gehen. Unbedingt beachtet werden muss, dass eine Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss. Weiterhin gilt seit dem 1. November 2015 ein neues Gesetz, das eine Einzugsbestätigung des neuen Wohnungsgebers vorschreibt. Falls es also in eine neue Mietwohnung geht, ist ein solches Schreiben bei der Ummeldung Pflicht. Beim Gang zum zuständigen Amt sollte in jedem Fall der Personalausweis mitgeführt werden. Welche anderen Unterlagen und Dokumente außerdem notwendig sind, ist bei der Meldebehörde zu erfragen. Einige Städte und Kommunen halten auch auf ihrer offiziellen Website die wichtigsten Informationen und Formulare bereit. Wer beispielsweise nach Berlin ziehen möchte, findet hier alle weiteren Hinweise zur Anmeldung einer neuen Wohnung.

Ist das zunächst abschreckende bürokratische Prozedere überstanden, kann es endlich an die angenehmeren Tätigkeiten gehen: Das vorfreudige Einrichten der neuen Wohnung - viel Spaß dabei!

Bildrechte: Flickr IMG_8714 Tobias Wutzow CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten


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