Tipps für einen Kredit für Arbeitslose

Auch für Arbeitslose erfolgt unter gewissen Voraussetzungen eine Kreditzusage. Alle Tipps für den Kredit für Arbeitslose.

Die Arbeitslosigkeit stellt für viele Menschen eine Momentaufnahme dar. Es ist nicht leicht, einen Kredit bei der Bank genehmigt zu bekommen, auch wenn das Arbeitslosengeld einen hohen Betrag darstellt. In der heutigen Gesetzeslage zählt das Arbeitslosengeld nicht zum pfändbaren Einkommen. Einige Bedingungen sind zu erfüllen, um von der Bank eine Kreditzusage zu erhalten.

Besteht die Möglichkeit einer Kreditzusage für Arbeitslose?

Aus der Sicht der Kreditinstitute handelt es sich bei der Arbeitslosigkeit um eine kritische Zeit der Überbrückung. Individuell muss die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Rahmen ein Arbeitsloser zu einer Kreditaufnahme befähigt ist. Als arbeitsloser Interessent eines Kredites ist es wesentlich einfacher, wenn mit dem Kreditinstitut bereits im Voraus eine Geschäftsbeziehung vorhanden ist. Das Geldinstitut kann in diesem Fall bereits Erfahrungen mit involvieren, die aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit stammen. Die Wahrscheinlichkeit der Kreditzusage kann sich vorteilhaft auswirken und der Kreditinteressent sollte sich zuerst an seine Hausbank wenden.

Kreditsicherheiten durch Mitantragsteller, Bürgen oder Versicherung

Eine Arbeitsloser, der eine Grundsicherung erhält, bekommt bei einem deutschen Kreditinstitut nur dann eine Kreditzusage, wenn er einen Mitantragsteller oder einen Bürgen vorweist. Zwecklos ist ein arbeitsloser Bürge oder Mitantragsteller. Hier ist ein geregeltes pfändbares Einkommen Voraussetzung, um die Möglichkeiten auf einen Arbeitslosenkredit zu steigern. Beim einem Kredit für Arbeitslose kann auch eine Kapitallebensversicherung hilfreich sein. Sie kann im Rahmen eines Policedarlehens beliehen werden. Der Versicherer selbst oder ein separates Bankinstitut kann als Kreditgeber fungieren. Weitere Infos unter http://www.verivox.de/kredit/arbeitslose/.

Kredit über das Arbeitsamt

Die Bundesagentur für Arbeit vergibt auch in dringenden Fällen einen Arbeitslosenkredit. Welche Fälle darunter fallen, werden an mehreren Stellen im SGB II behandelt. Ein Darlehen für die Unterkunft wird im § 22 SGB II geregelt: Arbeitslose mit der Auszahlung einer Grundsicherung, haben einen Kreditanspruch, wenn sie u.a. für das selbst bewohnte Haus eine Reparatur ansteht oder die Aufbringung der Mietkaution oder der Heizkosten nicht bewältigen können. Gemäß § 24 Satz 1 gewährt die Bundesanstalt für Arbeit bei einem unabweisbaren Bedarf auf einen Kredit. Arbeitslose, die selbständig werden möchten, werden Kredite für Arbeitslose im § 16c SGB II geregelt.

Der Arbeitslosenkredit wird immer nach der Überprüfung der individuellen Situation erteilt und soll nur den vorab festgelegten Grund dienen Diese Darlehen sind mit sehr günstigen Konditionen ausgestattet: Zinsen werden keine erhoben und die monatlichen Ratenzahlungen orientieren sich an die Zahlungsfähigkeit der Arbeitslosen.

Kredite von Privatpersonen über Kreditbörsen

Ein weitere Möglichkeit sind Kreditbörsen. Hier werden Kredite von privat an privat angeboten. Jedoch erfolgt hier auch gezwungenermaßen eine Prüfung der Bonität. Es ist jedoch anzuzweifeln, ob der Kreditgeber Geld verleiht, wenn die Rückzahlung durch mangelnde regelmäßige Einkünfte in Zweifel gezogen wird. Die Kreditanfrage ist kostenlos und die Vergabe ist im Vergleich zu einem Kreditvermittler, der im Voraus eine Gebühr erhebt, vertrauenswürdig.

Arbeitslosenkredite aus dem Ausland

Seriöse Banken im Inland oder Ausland vergeben keine Kredite ohne Sicherheiten an Personen, die kein Einkommen vorweisen. Dies trifft auch auf den Begriff „Kredit ohne Schufa " zu. Der Begriff bezieht sich auf Kredite, die aus Ländern, z.B. Liechtenstein oder der Schweiz stammen. Die Schufa ist nur ein rein deutsches Unternehmen und oftmals verzichten ausländische Banken auf die Überprüfung des Schufa-Score. Bei der Kreditaufnahme findet auch kein Schufa-Eintrag statt. Jedoch wird auch hier die Bonität geprüft. Bei einem Kredit für Arbeitslose verlangt auch die ausländische Bank bestimmte Erfordernisse:

  • Nachweis zur Rückzahlung des Kredits
  • Eventuell additionale Sicherheiten
  • Volljährigkeit
  • Fester Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Die ersten beiden Punkte stellen eine gewisse Differenz zu den deutschen Kreditinstituten dar. Die Bereitstellung von Sicherheiten reicht in Deutschland nicht aus, weil ein Darlehen aus dem laufenden Einkommen bestritten werden muss. Bei Aussetzung der Raten kann das Arbeitslosengeld nicht gepfändet werden und stellt somit ein Hindernis dar. Im Falle einer Arbeitslosigkeit zahlen als sonstige Einnahmen für einen Kredit nur Miet- oder Zinserträge dar. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, bzw. Hartz IV werden sie wieder angerechnet und zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt bis zur Mindestsumme aufgebraucht.

Banken in der Schweiz gehen bei der Sicherheitsbeurteilung und Einkommensarten ein wenig großräumiger vor. Im umgekehrten Verfahren lässt sich ein risikoreicheres Darlehen auch mit höheren Zinsen tilgen.

Unabhängige Kreditvermittler

Die Werbung dieser Dienstleister ist in den meisten Fällen auf den eigenen Websites zu finden. Ohne große Bürokratie und SCHUFA-Auskunft gibt es diesen Kredit. Nachteilig ist der höhere Zinssatz. https://kreditorial.de/kredit-fuer-arbeitslose/


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