Stuttgart 21: Polizeieinsatz am 30.09.2010 in Stuttgart war “politisch” auf Gewalt eingestellt

Thomas Mohr, ein Polizeibeamter der Gewerkschaft der Polizei hat bei MONITOR Klartext gesprochen: Der Einsatz war nach seiner Beurteilung “politisch” auf Gewaltausübung angelegt. Die genaue Wortwahl kann dem Interview entnommen werden. An und für sich bestätigen diese Eindrücke des Polizeibeamten den Verdacht, dass das Innenministerium von höchster Stelle beauftragt war, mit GEWALT gegen die Demonstranten vorzugehen.

Es fällt auch auf, dass sich Innenminister de Maizière angesichts der berechtigten Bürgerproteste sehr aufgeregt zeigte und sogar forderte, dass ELTERN und LEHRER strafverfolgt werden, weil sie Kinder während der Schulzeit an der Demonstration hatten teilnehmen lassen.

Damit erweist sich de Maizière als eine Art “Sheriff von Nottingham”, der das GESETZ zur Unterdrückung gegen die BÜRGER einsetzen will, jedenfalls hat er anscheinend noch nie etwas von den rechtlichen Begriffen der GÜTERABWÄGUNG bzw. KONKURRIERENDER RECHTE gehört.

Zwar hat der Polizeipräsident von Stuttgart brav die Verantwortung für den auf Gewalteinsatz angelegten Polizeieinsatz übernommen, aber Thomas Mohr, der den Polizeipräsidenten persönlich kennt und gut einschätzen kann, traut ihm diese “Eskalationsabsichten” nicht zu. Er geht in seinen Bemerkungen zum Polizeieinsatz eher davon aus, dass die Landesregierung für den geplanten Gewalteinsatz verantwortlich ist.

Hier zeigt sich eine unselige und gefährliche Verquickung der Gewalten in einer Demokratie. Die Politik hatte die Polizei instrumentalisiert, um einer gefassten Entscheidung mit Polizeigewalt Geltung zu verschaffen, zumal die Bundeskanzlerin Angela Merkel ihr politisches Schicksal mit dieser Durchsetzung verbunden hatte. Kein Wunder, dass de Maizière sich mit verbalem Schneid einschaltete und wahrscheinlich die Linie für Ministerpräsident Mappus vorgab. Wer von den beiden für den Gewalteinsatz hauptverantwortlich zeichnet, ist noch nicht ausgemacht.

Der Reflex der konservativen Parteien (Union und FDP), bei Bürgerprotesten sogleich auf Gewaltausübung gegen die Bürger zu setzen, ist an und für sich mehr als auffällig. Die Grundhaltung der “autoritären Auffassung” der 30er und 40er Jahre – WIR hier oben, IHR da unten – hat sich anscheinend vererbt. Der BÜRGER darf allenfalls die (konservativen) Parteien wählen, die erwünscht und durch die MEDIEN gezielt – wenn auch geschickt verschleiert -  “vorgegeben” werden, oder eine Koalition bilden sollen, ansonsten soll er allenfalls das GELD für den Wohlstand einer kleinen Schar von ELITEN erarbeiten und die Klappe halten. Und wenn er aufmüpfig wird, dann soll der Polizeiknüppel geschwungen werden. Stuttgart 21 war am 30.09.2010 geradezu ein Beweis für diese Denkhaltung bei UNION und FDP, vor allem auch in BERLIN.

Aus dieser Grundhaltung heraus, werden den BÜRGERN seit Jahren nach und nach die RECHTE entzogen. Dass dabei häufig das GRUNDGESETZ grob missachtet wird, kann man im Urteil zum “Lissabon-Vertrag” nachlesen.

Dass das “Jahrhundert-Ereignis” der deutschen Rechtsgeschichte von der Politik verschwiegen wird, hat Methode. Das BVerfG hatte sich mit dem “Lissabon-Urteil” im Sinne einer rechtlichen Notstands-Situation selbst als oberster Kontrollinstanz (ohne anhängiges Verfahren)einsetzen müssen, damit das Grundgesetz nicht noch weiter missachtet und beschädigt werden kann und der REST der Bürgerrechte erhalten bleibt.

Die klar grundgesetzwidrigen Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag hatten das Versagen des Parlamentes und der Bundesregierung aufgedeckt, die unabänderliche Rechte des SOUVERÄN aufgeben wollten, um die despotische EU (nach Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Rechtswissenschaftler; Universität Erlangen – Nürnberg) noch weiter auszubauen.

Aber Parlament und Bundesregierung hatten sich davon wenig beirren lassen; mit den klar grundgesetzwidrigen “Banken-Rettungspaketen” bzw. dem “EURO-Rettungspaket” der EU wurde letztlich der Sozialstaat auf die Schlachtbank der EU gelegt. Auch da hatten Bundesregierung und Parlament ihre Kompetenz klar überschritten.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es auch mit Stuttgart 21 darum geht, die BÜRGER unmündig und rechtlos zu halten. Deshalb bekämpfen UNION und FDP die geforderte Volksabstimmung so vehement. Die Befürchtung ist, dass sich die BÜRGER auch zukünftig in wesentlichen Fragen einschalten wollen, auch an der Seite des Bundesverfassungsgerichtes!

Das würde UNION und FDP daran hindern, die Rechte der Bürger, den Rest des Grundgesetzes, vollends in der despotisch strukturierten EU aufzulösen.

Ein aktuelles Beispiel ist die Frage der “Sanktionen” bei den vermeintlichen “Defizit-Sündern”, die derzeit in der EU verhandelt werden.

UNION und FDP halten es nicht für selbstverständlich, dass solche wesentlichen Fragen im Bundestag diskutiert und entschieden werden.

Damit will man auch verhindern das bekannt wird, dass unterschiedlich wirtschaftlich strukturierte Länder immer ein Problem mit einer “Einheitswährung” haben werden, weil der Mechanismus des “Wechselkurses”, der die Ungleichgewichte zwischen “starken” und “schwachen” Ländern früher ausgeglichen hatte, bei einer “Einheitswährung” innerhalb der EU-Länder nicht mehr vorhanden ist.

Oder anders gesagt: Aus einem EU-Land, das vornehmlich vom Tourismus lebt, kann man keinen “Industriestaat” machen. Die umliegenden EU-Länder, die sich z.B. auf die Industrie und den Welthandel konzentrieren und dafür auch die Voraussetzungen haben, werden auf lange Sicht immer konkurrenzfähiger sein und die Nachfrage auf sich ziehen.

Aber genau diese und andere “volkswirtschaftlich” beinahe unüberbrückbaren Probleme, die bei der Einführung des EURO schlicht ignoriert wurden, wollen UNION und FDP nicht diskutieren, damit die Weiterentwicklung der despotischen EU nicht gefährdet wird. Die Fortentwicklung der EU ist eine Machtfrage, volkswirtschaftliche Diskussionen im Bundestag kann und will man nicht führen, weil ansonsten die wirklich wichtigen Fragen diskutiert werden müssten!!!

Stuttgart 21 ist mithin nicht nur eine Frage der Gestaltung des “Bahnhofs”; hier geht es vielmehr darum, die Mitwirkung des Bürgers an demokratischen Prozessen zu verhindern. Der BÜRGER soll funktionieren, nicht gestalten und schon gar nicht seine Rechte einfordern, um die Demokratie zu bewahren.

Die Parteien, voran UNION und FDP, können den mündigen BÜRGER nicht gebrauchen, denn der würde zum Beispiel der Klientel-Politik ein Ende bereiten.

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