Sozialgericht Gotha – Sanktionen auf den Prüfstand

Jens Petermann, der Richter des Sozialgerichtes Gotha, der die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 26.05.15 eingereicht hat, hält einen Vortrag über die rechtliche Ebene des Geschehens.

Aus der Medieninfo vom Freistaat Thüringen:m muss durch den Staat jederzeit gewährt werden.
„Nach Auffassung der Richter verstoßen die Sanktionsregelungen im SGB II gegen mehrere verfassungsmäßig garantierte Grundrechte.
Die Kammer hat darum das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage der Verfassungswidrigkeit der SGB II-Sanktions-regelungen und der darauf beruhenden Sanktionspraxis der Jobcenter vorgelegt.
Das vom Grundgesetz garantierte menschenwürdige Existenzminimu
Kürzungen des Arbeitslosengeld II- Anspruches (Sanktionen) durch die Jobcenter sind darum verfassungswidrig."

Was ist die Richtervorlage?
Im Zuge der Aktion gegen die Sanktionen in SGBII wurde von unserer Bürgeriniative Grundeinkommen ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Verfassungswidrigkeit der Sanktionspraxis in Hartz-IV aufs Genaueste belegt. (Verfasser ist u.a. Wolfgang Neskovic)
Dieses Gutachten kann seitdem bei allen Klagen gegen Sanktionen des Jobcenters verwendet werden. Wird es bei einer Klage mit eingereicht, kann ein Antrag auf Richtervorlage gestellt werden.

Auf dem Podium: Jens Petermann, Richter am Sozialgericht Gotha; Michaele Sojka, Altenburger Landrätin, die das Jobcenter im Kreis aufgefordert hat, die Sanktionspraxis sofort zu beenden.

Näheres wird bekannt gegeben hier >> http://artikel20gg.de/index2-Veranstaltungen.htm Quelle>>

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