Solidarität ist immer gut? – Es gibt Ausnahmen!

In perfektem Neusprech will Brüssel am 7. März über die neue “Solidaritätsklausel” beraten. Sie besagt, dass Polizei, Geheimdienst und paramilitärische Einheiten international im Gebiet der EU überall verpflichtend Hilfe leisten müssen. “Solidarität” einmal anders: Uniformierte aller Länder, basierend auf dem Vertrag von Lissabon, haben Beistandspflicht – für buchstäblich jeden Zweck, der Fantasie sind keinerlei Grenzen mehr gesetzt.

Die Bestimmungen der neuen “Solidaritätsklausel” lassen jede, absolut jede Begründung für so ein Eingreifen offen, bzw. bieten die Möglichkeit dazu. Das gilt für alles auch nur Denkbare: “… ebenso in internationalen Gewässern bzw. dem Luftraum ebenso wie für Offshore-Gas- und -Öl-Förderanlagen im EU-Ausland”.

Die Definitionen für “Katastrophe” und “Krise” beziehen sich auf die “Lahmlegung wesentlicher gesellschaftlicher Funktionen und die Gefährung von Vermögenswerten”. Gefordert wird die Ausweitung auf “Cyberangriffe, Energie-Egpässe und politisch motivierte Blockademassnahmen”. Gedacht ist auch an “jede ernste, unerwartete und gefährliche Situation, die rechtzeitige Massnahmen erfordert”, heisst es. Ebenfalls an “fortgesetzte Arbeitsverweigerung, zum Beispiel von Hafenarbeitern, oder Generalstreiks”.

Besonders wenn sich Sicherheitsbehörden an Protesten beteiligen, wäre die Handlungsfähigkeit eines Staates stark eingeschränkt. Motto: Wenn spanische Uniformierte protestieren, schicken wir eben Uniformträger aus anderen Ländern. Wenn Sie auch dieses Thema an EUROGENDFOR erinnert, liegen Sie genau richtig; es geht jedoch weit darüber hinaus!

Der Zweck dahinter:
* Demokratie muss weg – nur so können ganze Staaten verramscht werden


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