seine Majestät Wulff zeigt an

seine Majestät Wulff zeigt an

hier wird stramm mit rechts gegrüßt - also wohl nicht das Bild des Anstosses - Bild: nonkonformist

von John Schacher

Eine Diktatur wehrt sich. Der Drache der Demokratie speit Feuer. Bundespräsident Christian Wulff schlägt zurück: er verklagt einen Blogger aus Zittau, der einen Schnappschuss von ihm mit Frau, welche gerade den “deutschen Gruß” mit links ausführt, samt dem Ausdruck “Blitzmädel” gepostet hat. Die F.A.Z. berichtet, dass dem verklagten Facebook-Blogger bis zu 5 Jahre Kerker drohen:

In Paragraph 90 Strafgesetzbuch wird die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ unter Strafe gestellt. Es drohen im Fall der Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Das Delikt wird dabei nur auf Antrag des Bundespräsidenten verfolgt.

Ich glaube, es hakt! Es fragt sich, wer nach den belegten Vorwürfen gegen Wulff bezüglich seiner Finanzen und den kürzlich geäusserten Verdachtsmomenten hinsichtlich des Vorlebens seiner Frau noch alles angezeigt werden wird. Da kommt zusätzlich zur “diplomatischen” Immunität noch eine “Majestätsklausel” zum tragen:

Dieser Paragraf ist noch ein Residuum des alten Straftatbestandes der Majestätsbeleidigung.

Residuum, Überbleibsel aha! Warum greift ein nicht mehr zeitgemässer Paragraph dann noch? Da schliesst sich doch der Kreis im Irrsinn heutiger Demokratie: unserer Kaiser wurde aus dem Land gejagt und musste als armer Mann sterben – um der Freimaurer-Demokratie Platz zu machen. Nun lehnt sich ein gemaschmeierter Bundespräsident weit vor als gekränkte “Majestät”, die nach höfischen Zeremoniell gebauchpinselt werden will und naturheilig über der öffentlich geäusserten Kritik steht. Rechtsbeugern wie Dehler ging dieses “Nothilfekonstrukt für Amtsinhaber” noch nicht weit genug:

Bei Formalbeleidigungen sei in der Regel von einem Antrag abzusehen, nicht jedoch bei der Behauptung unwahrer Tatsachen, wenn diese geeignet seien, den Präsidenten des in ihn gesetzten Vertrauens unwürdig erscheinen zu lassen. Auch staatsgefährdende Äußerungen, sowie solche, die gleichzeitig den Bundeskanzler und die Bundesregierung beträfen, sollten als solche gewertet werden.

Es steht also zu fürchten, dass in nicht ferner Zeit Äusserungen gegen den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und die Regierung (alle jeweils mit Frau, Familie, Hund) nicht mehr dem Recht der freien Meinungsäusserung, sondern den Persönlichkeitsrechten der vorgenannten Politiker zugeordnet werden. Mir war geläufig, dass man sich mit der Entscheidung in die Politik zu gehen, automatisch und immer mit dem Fokus der Öffentlichkeit und den damit verbundenen Unbilden abzufinden bereit ist. Als Person des öffentlichen Lebens verliert man auch Rechte, anstatt nur welche zu gewinnen.

Bezeichnend ist wieder die Ecke, an der Christian Wulff und die seinen ansetzen: mit “Blitzmädel” und “deutschem Gruß” (auch mit links) gewinnt man jeden Prozess, das kann nicht schiefgehen… oder doch?

Das Bloggen jedenfalls geht langsam zu Ende, meint Ihr nicht auch? I´m not amused!

Quelle: F.A.Z., nonkonformist


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