Schema: Einrede des nicht erfüllten Vertrag, § 320 BGB

Schema: Einrede des nicht erfüllten Vertrag, § 320 BGB, im Überblick:
  1. Synallagmatisches Vertragsverhältnis
  2. Gegenforderung wirksam und fällig
  3. Eigene Vertragstreue
  4. Nichterfüllung durch Vertragspartner
  5. Keine Ausschlussgründe
Schema: Einrede des nicht erfüllten Vertrag, § 320 BGB, im Detail:
  1. Synallagmatisches Vertragsverhältnis
    1. Die geschuldeten Leistungen müssen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zueinander stehen.
  2. Gegenforderung wirksam und fällig
    1. Die Gegenforderung muss wirksam und fällig nach § 271 BGB sein.
  3. Eigene Vertragstreue (ungeschriebene Voraussetzung)
    1. Wer sich auf § 320 BGB beruft, darf selbst nicht vertragsuntreu sein. Das wäre bei vorliegendem Schulder- bzw. Gläubigerverzug (Annahmeverzug) der Fall.
  4. Nichterfüllung durch Vertragspartner
    1. Die Leistung darf noch nicht erfüllt worden sein. Gründe sind grundsätzlich unbeachtlich. Auch bei Teilleistungen darf die Gegenleistung ganz zurückgehalten werden. Beachtet aber die Einschränkungen bei Teilleistungen, § 320 II BGB.
  5. Keine Ausschlussgründe
    1. Ist der Schuldner zur Vorleistung verpflichtet, so kann er von der Einrede keinen Gebrauch machen, § 320 I 1 a.E. BGB.
      1. Beispiel: “Zahlbar nach Erhalt der Ware” oder “Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung”.
    2. Treu und Glaube, § 242 BGB.
Besonderheiten der Einrede des nicht erfüllten Vertrag
  • Bereits bei Bestehen der Einredelage kommt es nicht zum Schuldnerverzug.
  • Schuldner muss sich allerdings im Prozess auf die Einrede berufen (aufschiebende Einrede).
  • Lex specialis zum Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB.

Schaue Dir noch das Schema zum Zurückbehaltungsrecht an


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