Sanktionen: Jobcenter verweigert schwangerer Frau die ihr zustehenden Zahlungen nach SGB II

An und für sich müsste die SPD noch mehr Wählerstimmen und Parteimitglieder verlieren, als bis heute feststellbar. Die AGENDA 2010 zeigt in einem aktuellen Fall, wie mit Menschenverachtung die Jobcenter gegen junge Erwachsene unter 25 Jahren vorgehen.

Der Fall wird bei GEGEN HARTZ IV näher beschrieben.

Der Pressesprecher des Jobcenters rechtfertigt die 100 % – Sanktion w/ nicht wahrgenommener Meldetermine, fehlende Reaktion auf Briefe und zu geringer Bewerbungsbemühungen. Seit Mitte Juli 2014 ist dem Jobcenter die Schwangerschaft bekannt; der eingereichte Mutterpass würde derzeit “geprüft. Die Schwangere erhält monatlich Lebensmittelgutscheine im Gegenwert von 180,00 Euro.

Ohne Einzelheiten oder die Aktenlage zu kennen, zeigt die Vorgehensweise des Jobcenters klar rechtswidriges Verhalten.

Spätestens seit Vorlage des Mutterpasses hätte die Behörde prüfen müssen, ob sie die 100 % – Sanktion sofort wieder aufhebt.

Nur nebenbei: Was will die Behörde bezogen auf den Mutterpass “prüfen”? Wenn berechtigte Zweifel hinsichtlich der Echtheit bestehen könnten, dann hätte die Behörde dies unverzüglich der Betroffenen mitteilen müssen, damit sie die Zweifel, beispielsweise durch den behandelnden Arzt, rasch ausräumen kann. Hier zeigt sich bereits, wie verlogen und sachfremd Äußerungen des Jobcenters in die Öffentlichkeit gegeben werden um den Eindruck zu erwecken, dass Zeit für die Prüfung erforderlich wäre. Genau das Gegenteil ist richtig. Es handelt sich hier offensichtlich um eine plumpe Schutzbehauptung.

Eine Überprüfung der Angemessenheit der 100 % – Sanktion hätte schon aus Gründen des KINDESSCHUZES stattfinden müssen. Da die werdende Mutter häufiger Arzttermine wahrzunehmen hat (benötigtes Fahrgeld), auf ihre Ernährung achten muss und unter Umständen Medikamente benötigt (Geldbedarf w/ Selbstbehalt), verbietet sich geradezu die Fortsetzung der 100 % – Sanktion ohne jede Geldleistung.

Das gilt sogar für Bewerbungen, weil realistisch niemand eine Schwangere einstellen wird und mit ihr vor Klärung der Betreuung des Kindes einen Vertrag schließen wird. Es bestehen insoweit erhebliche Zweifel, ob die geltende Eingliederungsvereinbarung oder der ersetzende Verwaltungsakt nach § 15 SGB II noch gültig bzw. ergänzungsbedürftig seit Kenntnis der Schwangerschaft war.

Bereits § 31a Abs. 1 Satz 5 SGB II sieht die Begrenzung der Sanktionen auf 60 % vor, wenn der Leistungsverpflichtete erkennen lässt, dass er nunmehr bereit ist, seinen Pflichten nachzukommen. Selbst für den juristischen Laien drängt sich danach auf, dass eine Schwangere, die sich spätestens seit Bekanntwerden der Schwangerschaft nicht mehr sinnvoll bewerben konnte, nicht mit solch drastischen Sanktionen überzogen werden kann. Hier wäre vielmehr seitens des Jobcenters zu prüfen, ob nicht bei Kenntnis dieser Umstände überhaupt eine Sanktion geboten gewesen wäre. Dies gilt umso mehr, weil nicht selten junge alleinstehende Frauen, die ungewollt bzw. unerwartet SCHWANGER werden, einem starken psychischen Druck ausgesetzt sind. Das Jobcenter hätte unter Ausübung des Ermessensspielraumes bei objektiver und willkürfreier Bewertung des Sachverhaltes NACHTRÄGLICH feststellen können, dass eine Sanktion bei Würdigung aller Umstände anfänglich nicht geboten war.

Es ist geradezu erschreckend, dass solche naheliegenden Prüfschritte bei den Jobcentern weit überwiegend nicht stattfinden. Offenbar sind die sog. CaseManager entweder unzureichend geschult, sofern nicht eher Führungsversagen anzunehmen wäre, oder fühlen sich aus einer völlig falsch verstandenen Aufgabenstellung berechtigt, massiv in das Existenzminimum von Bürgern auf der Grundlage unzureichender Sachverhaltsprüfung einzugreifen.

Das Fehlverhalten der Behörden (=Organisationsverschulden) beruht meines Erachtens darauf, dass “einfache” CaseManager aufgrund der Aufgabenzuweisung überhaupt Sanktionen veranlassen können. Hier muss dringend die Zuständigkeit verändert werden. Sanktionen sollten aufgrund der Schwere des Eingriffes in das unabdingbare Existenzminimum (siehe hierzu 1. und 2. Leitsatz des BVerfG zum Urteil vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09) mindestens von einem Leitenden Angestellten nach Prüfung des Einzelfalles durch ihn selbst veranlasst werden dürfen.

Aber die Leitungsebene drückt sich vor der Verantwortung, so dass zum Teil schlecht ausgebildete Mitarbeiter der untersten Hierarchiestufe Schicksal spielen dürfen, bis hin zur Beeinträchtigung des Kindeswohles, wie im vorliegenden Fall.

Bei etwas “schärferer” Beurteilung der Rechtslage, insbesondere bezogen auf das zu beachtende Kindeswohl, dürfte bereits der Tatbestand der NÖTIGUNG nach § 240 StGB sowie Amtsmissbrauch von Bediensteten (mögliche Feststellungsklage über § 256 ZPO; Haftung aus § 839 BGB) verwirklicht worden sein.

Aber selbst Sozialrichter wollen sich nicht an ihre Pflicht erinnern (lassen), in solchen Fällen von AMTS wegen tätig zu werden und die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten. Denn das feststellbare massive Fehlverhalten von Behörden und ihren Mitarbeitern ist kein Einzelfall. Selbst für den Fall, dass eine “Regelungslücke”, z.B. bezogen auf den Schutz des ungeborenen Lebens, feststellbar wäre, sollten die Sozialgerichte tätig werden.

Der Amtsmissbrauch in den Jobcentern und Optionskommunen, insbesondere bezogen auf Sanktionen, ist Legion. Beinahe 50 % der ausgeurteilten Fälle vor den Sozialgerichten, inklusive der Fälle mit Rückzug der Behörden, belegen die behördliche rechtliche Diskriminierung der Bezieher von Leistungen nach SGB II / XII. Zu erinnern ist an die nicht seltenen Selbstmorde der Betroffenen, die statistisch nicht veröffentlicht werden, damit das Unrechtssystem Hartz IV, ausgelöst durch die AGENDA 2010 (SPD/Grüne), begrüßt und befürwortet von UNION und FDP, weiter dazu führt, dass viele Arbeitssuchende in prekären Arbeitsverhältnissen gezwungen werden können, damit sich eine kleine Schar von Eliten daran auch zukünftig bereichern kann.

Der moderne Feudalismus setzt auf die “Sklavenhaltung” der Hartz IV – Empfänger, auf die abschreckende Wirkung in der Bevölkerung, damit die Löhne und Gehälter der Masse der Arbeitnehmer möglichst niedrig bleiben und der Reichtum der Eliten weiter anwachsen kann.

Einfach die Verantwortlichen abwählen.



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