Sanitäranlagen in Schrebergärten

Sanitäranlagen in Schrebergärten

Was sind Schrebergärten?

Schrebergärten sind Gartenanlagen, die von Vereinen verwaltet werden. Sie sind in Parzellen unterteilt, die an seine Mitglieder preisgünstig vermietet werden. Der Garten dient heute in erster Linie der Erholung und im geringen Umfang auch der Eigenversorgung mit Obst und Gemüse. Die meisten Parzellen besitzen eine Laube oder ein kleines Gartenhäuschen. Die Nutzung und Bebauung jedes Gartens muss sich an die Richtlinien des Kleingartengesetzes halten. In der Regel wird dazu vom Vorstand jeder Sparte in bestimmten Abständen eine Überprüfung durchgeführt und Verstöße müssen korrigiert werden.

Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, dass die Gartenlaube dauerhaft, oder über einen längeren Zeitraum bewohnt wird. Sie darf nur zum kurzzeitigen Aufenthalt dienen.

Doch heute verbringen viele Familien das Wochenende in ihrem Kleingarten. In den meisten Gartenanlagen wurde Wasser verlegt und dementsprechend sind die Gartenlauben auch mit Waschbecken und Toilette ausgestattet. Oft besteht auch die Möglichkeit zum Duschen.

Wie ist der Zustand vieler Anlagen bezüglich der Sanitäranlagen

In vielen Kleingartenanlagen wurden, besonders in der ehemaligen DDR, in der Laube im Garten Waschbecken und Toilette eingebaut und für die Entsorgung einfach eine Grube ausgehoben, eventuell auch noch etwas ausgemauert. Das Abwasser versickert im Boden und der Schlamm wurde per Hand beräumt und oft im Garten eingegraben.

Heute müssen die Abwässer nach den Normen der EU aufbereitet entsorgt werden. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten.

Die Kleingartensparte kann an die zentrale Abwasserentsorgung der jeweiligen Region angebunden werden. Das ist oft sehr kostspielig und teilweise nicht finanzierbar. In den meisten Fällen trifft das auch für die Errichtung einer gemeinsamen vollbiologischen Kläranlage zu.

Eine weitere Möglichkeit ist der Einbau einer abflusslosen Sammelgrube (empfehlenswert sind dazu im Handel angebotene Plastikbehälter). Hier muss eine regelmäßige Entsorgung durch ein entsprechendes Unternehmen erfolgen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Toilette aufzustellen, die keinen Abfluss hat. Auch eine sog. Campingtoilette auf chemischer Basis ist erlaubt. Nicht geregelt ist in diesem Fall die Abwasserentsorgung von Wasch- und Spülwasser. Oft wird es heute noch einfach weggekippt. Doch auch dazu wird es zukünftig strengere Kontrollen geben, die das verbieten.


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