Risiko Abmahnung – Gründe, rechtliche Fallstricke, Vermeidung und Absicherung

Abmahnungen sind für viele nicht nur ein Ärgernis, sondern hochgradig existenzbedrohend. Für kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten wird man schnell mit 4-stelligen Beträgen zur Kasse gebeten. Bilderklau und Verwendung von Markennamen ist den meisten bekannt. Wo die oft unbekannten Risiken lauern und wie man sich schützen kann, zeigt dieser Artikel. Risiko Abmahnung – Gründe, rechtliche Fallstricke, Vermeidung und Absicherung

Ich verwende keine fremden Bilder, nutze keine bekannten Markennamen, verwende ein Impressum, eine Datenschutzerklärung, eigene AGB und erstelle meine Texte/Produkte mit größter Sorgfalt. Also kann mir gar nichts passieren. Weit gefehlt. Das ist zwar eine gute Ausgangslage, aber viele Risiken stecken im kleinsten Detail und sind den meisten vermutlich nicht einmal bekannt.

In diesem Artikel zeige ich Gefahren für Webseiten und Online-Shops in den unterschiedlichen Rechtsgebieten auf. Da ich kein Anwalt bin, kann dieser Artikel nur meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen widerspiegeln und keine Rechtsberatung darstellen. Für spezifische Fragen zum eigenen Risiko sollte daher immer ein Anwalt konsultiert werden.

Urheberrecht

Die meisten Rechtsverstöße dürften in diesem Bereich entstehen. Wer Bilder, Videos, Musik oder andere elektronische Medien ohne Erlaubnis verwendet, kann abgemahnt werden. Relativ sicher ist man nur, wenn Fotos aus Stockagenturen oder eigene Bilder verwendet werden. Das gleiche gilt auch für Videos und Sounds. Allerdings kann auch dann eine Abmahnung im Briefkasten landen. Wer eigene Fotos schießt, muss darauf achten, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material darauf zu sehen ist und das kann manchmal recht schwer sein. Ein Beispiel kann ich dafür aus eigener Erfahrung nennen.

Aufgenommen wird ein schönes Setting vom Schreibtisch und dem eigenen Smartphone. Auf diesem ist eine News-App geöffnet, die einen Artikel mit winzigem Bildausschnitt zeigt. Genau dieses Foto wurde vom Urheber abgemahnt. Rechtlich gesehen ist das zwar nicht so ganz eindeutig, da Bilder unwesentliches Beiwerk beinhalten dürfen. Aber wann ein Beiwerk ein solches ist, muss ein Richter entscheiden. Es gibt keine Vorgaben, wie groß ein Ausschnitt sein darf. Entscheidend ist nur, wie wichtig es für die Aufnahme ist und ob es beliebig austauschbar wäre. Und hier zählt am Ende nur, welcher Jurist die besseren Argumente hatte. Am besten wird in eigenen Fotos auf jede Art von fremden Bildmaterial verzichtet.

Wer Videos erstellt, sollte zudem auch darauf achten, dass im Hintergrund möglichst keine Bilder an der Wand hängen. In einem solchen Fall habe ich ein Video gesehen, in dem ein bekannter Anwalt für Medienrecht seinen eigenen Fall schilderte, in dem er selber aus genau diesem Grund abgemahnt wurde. Es wird also nicht einmal vor Fachanwälten halt gemacht, die sich mit der Materie sehr gut auskennen.

Bildmaterial ist jedoch nicht das einzige Problem, das zu Abmahnungen führen kann. Auch Objekte und Schriftzüge können für Ärger sorgen. Dazu im nächsten Abschnitt Markenrecht mehr.

Beachte im Urheberrecht
  • Verwende keine Fotos ohne Genehmigung
  • Vermeide möglichst fremde Bilder auf deinen Fotos oder in deinen Videos, selbst wenn sie nur klein im Hintergrund zu sehen sind.
  • Nutze Musik und Klänge, die auch für kommerzielle Nutzung freigegeben sind. Mehr dazu in diesem Artikel.
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Markenrecht

Unser Markenrecht ist sehr kompliziert und es reicht schon, eine Marke im falschen Kontext zu erwähnen und man bekommt eine Abmahnung vom Markeninhaber. Eine solche ist meist auch erheblich teurer als Abmahnungen aus den anderen Rechtsgebieten. Während dort meist nur ein Anwalt tätig ist und die Höhe der Kostennote bestimmt, kann bei einer markenrechtlichen Abmahnung noch ein Patentanwalt hinzugezogen werden, auch wenn der Rechtsverstoß eindeutig ist und dieser gar nicht erforderlich wäre. Die Abmahner verzichten in der Regel nicht darauf, auch diesen mit in die Berechnung einfließen zu lassen. Im Klartext heißt das doppelte Anwaltskosten. Dazu können auch noch hohe Schadenersatzforderungen kommen.

Gründe für derartige Abmahnungen liegen nicht nur in der Verwendung eines Markennamen für eigene Zwecke. Vergleichende Werbung ist zwar seit geraumer Zeit erlaubt, birgt aber enorme Risiken. Marken bestehen nicht nur aus Buchstabenkombinationen, sondern können auch Grafiken oder Objekte, sogenannte Geschmacksmuster, sein. Es kann also nicht schaden, kurz nach den Objekten zu googeln, die auf dem Foto oder in einem Video zu sehen sein sollen. Als Beispiel kann hier der ICE der Deutschen Bahn genannt werden. Man sollte tunlichst vermeiden, diesen auf kommerziell genutzten Fotos zu verwenden. In einem anderen Artikel habe ich über Objekte geschrieben, um die man besser einen großen Bogen macht.

Zu den Markennamen und Objekten kommt noch eine weitere Kategorie. Auch ganze Sätze können Probleme bereiten. Heute hat nahezu jede bekannte Marke einen Slogan, der ebenfalls markenrechtlich geschützt ist. Hat man sich also einen tollen Satz ausgedacht, kann es nicht schaden, nach diesem im Internet zu suchen.

In Online-Shops kommt man aber häufig nicht umhin, auch die Markennamen zu nennen. Werden die Originale verkauft, gibt es in der Regel keine Probleme, sofern der Hersteller nicht auf eigene oder ausgewählte Vertriebswege setzt. Bei Zubehör von Drittanbietern ist es jedoch erforderlich, den Markennamen zu nennen, damit der Kunde weiß, wo er das Produkt verwenden kann. Hier ist eine klare Bezeichnung erforderlich, aus der ersichtlich ist, daß es sich nicht um ein Originalprodukt handelt. Das kann z.B. eine Tintenpatrone kompatibel zu oder zur Verwendung mit sein.

Beachte im Markenrecht
  • Verzichte wann immer möglich auf die Verwendung von Markennamen
  • Nutze für Fotos keine Produkte, auf denen der Markenname zu sehen ist
  • Vergleiche dein Produkt nicht mit einer bekannten Marke
  • Bei Zubehör für Markenartikel schreibe klar und deutlich kompatibel zu, für Markengerät oder wie Markenartikel.
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Wettbewerbsrecht

Besonders in Online-Shops und auf Plattformen wie eBay und Amazon bekommt man es mit dem Wettbewerbsrecht zu tun. Schnell wird man von einem Konkurrenten abgemahnt, weil Angaben fehlen oder Beschreibungen falsch sind. Auch diverse Abmahnvereine versenden fleißig Abmahnungen bei kleinsten Verstößen.

  • Impressum
    Ein Impressum gehört auf jede kommerzielle Webseite. Private Seiten sind hier zwar ausgenommen, aber nur die allerwenigsten Seiten sind aus rechtlicher Sicht auch Privat. Schon eine einzelne Werbeanzeige kann ausreichen, der Webseite einen kommerziellen Charakter zu verleihen. Was gerne vergessen wird, ist, das auch Seiten auf Facebook und Google, der Twitteraccount und alle anderen Sozialen Medien ein Impressum benötigen. Bietet der Dienstleister dafür keine separate Rubrik, sollte ein sprechender Link (das Wort Impressum in der URL) in die Beschreibung, der Info-Seite oder an anderen gut sichtbaren Stellen untergebracht werden.In ein Impressum, gehört neben dem eigenen Namen eine ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse. Bei Gesellschaften auch der Firmenname, Gesellschafter, Handelsregisternummer und weitere Angaben. Ebenfalls in das Impressum gehört eine Umsatzsteuer-Identnummer, sofern diese vorhanden ist. Noch nicht fertiggestellte Webseite sollten mit einem Passwort geschützt werden, sodass niemand Zugriff hat. Sobald sie im Netz verfügbar ist, muss sie vollständig sein und alle Pflichtangaben enthalten. Neuerdings ist auch ein Link zur Online-Streitschlichtungsstelle Pflicht. Am besten erstellt man sein Impressum mit einem der diversen Generatoren verschiedener Anwaltsseiten.
  • Datenschutzerklärung
    Eine Datenschutzerklärung ist ebenfalls Pflicht und gehört auf jede Webseite. In dieser muss detailliert angegeben werden, welche Daten von den Nutzern gesammelt und wie diese verwendet werden. Auch hier empfiehlt sich ein Online-Generator, der alle wesentlichen Punkte abfragt und dann einen Rechtstext erstellt.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Die AGB sind zwar nicht Pflicht, aber jeder Webseitenbetreiber unterliegt verschiedenen Informationspflichten. Diese können in den AGB untergebracht werden. Es muss über das Zustandekommen des Vertrages, die Preisangaben, das Widerrufsrecht, Versandkosten usw. informiert werden. Auch AGB lassen sich mit Generatoren erstellen. Für Online-Shops und Plattformen ist das noch recht unproblematisch. Alle andere Webseiten, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten haben es schon schwerer und die Betreiber sollten sich von einem Fachanwalt den Text erstellen lassen. Eine Übernahme fremder AGB kann teuer und mit einer Abmahnung bestraft werden.
  • Widerrufsrecht
    Der Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Diese Belehrung muss in Textform und vor oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erfolgen. Das Netz hält hier entsprechende Muster bereit. Ein Widerrufsrecht besteht immer dann, wenn Nach Fernabsatzgesetz gehandelt wird. Dazu bedarf es nicht zwangsläufig eines Online-Shops. Sobald ein Vertrag ohne persönliche Begegnung zustande kommt, kommt das Fernabsatzgesetz zum Tragen. Es reicht also, wenn ein Kunde anruft und nach Informationen zu einem Produkt fragt, diese dann per Email erhält und in einer weiteren Email bestellt.
  • Schriftverkehr in Online-Shops
    Wer häufig im Internet kauft, kennt die unendlich langen Bestätigungsmails. Diese sollten neben den Angaben zu den bestellten Produkten auch die AGB und Widerrufsbelehrung enthalten. Damit wird man der gesetzlichen Forderung nach Übermittlich auf einem dauerhaften Datenträger gerecht.
  • Textilien, Lebensmittel, Elektroartikel (Kennzeichnungspflichten)
    Diese 3 Bereiche dienen nur als Beispiel. Jeder sollte sich genau zu seinen Produkten informieren, ob es Kennzeichnungspflichten gibt. Ein Fehlen oder falsche Beschreibungen können teuer werden. Im Beispiel Textilien ist in der Textilkennzeichnungsverordnung genau festgelegt, wie die Produkte zu kennzeichnen sind. Wer bei einem T-Shirt 100% reine Baumwolle schreibt, riskiert die erste Abmahnung. Es heißt 100% Baumwolle. Die Reihenfolge der Materialien muss absteigend erfolgen, wie man es auch von Inhaltsangaben bei Lebensmitteln kennt.
  • Vergleichende Werbung
    Vergleichende Werbung ist zwar erlaubt, aber ohne anwaltliche Beratung würde ich darauf komplett verzichten. Zu schnell kann sich hier ein Fehler einschleichen.
  • Unwahre oder übertriebene Angaben / Werbung
    Werbung und Produktbeschreibungen müssen der Wahrheit entsprechend. Auch Übertreibungen sind unlauterer Wettbewerb und können von Wettbewerbsvereinen und Mitbewerbern abgemahnt werden. Auch auf die Werbung mit Selbstverständlichkeiten sollte verzichtet werden. Dazu gehören Aussagen wieversicherter Versand, 2 Jahre Garantie
  • Aktionen / Preisreduzierungen
    Wer Aktionen in seinem Online Shop bietet, darf diese nicht ohne wichtigen Grund verlängern. Der Kunde wird zu einem schnellen Kauf genötigt.
  • Überschneidungen / Widersprüche
    Wer neben den üblichen Rechtstexten auch einen FAQ Bereich zur Verfügung stellt, sollten darauf achten, das es hier keine Widersprüche zu den AGB gibt. Diese können ebenfalls abgemahnt werden.
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Jugendrecht

Gerade auf Plattformen wird in diesem Bereich oft abgemahnt. Eine korrekte Kennzeichnung zur Alterfreigabe ist zwingend erforderlich. Dazu gehören unter anderem PC-Spiele ohne USK-Label.
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Vermeidung und Absicherung

Über die Vermeidung diverser Fehler wurde in den vorangegangenen Absätzen schon einiges geschrieben. So mancher mag sich fragen, was man überhaupt noch darf. Diese Frage ist durchaus berechtigt. Meiner Meinung nach ist das Abmahnrecht in seiner derzeitigen Form nicht nur unpraktikabel, sondern absolut ungerecht. Es gibt unzählige Kleinigkeiten, für die man abgemahnt und schlimmstenfalls finanziell ruiniert wird. Selbst bei voreiligen oder unbegründeten Abmahnungen bleibt man meist auf den Kosten des eigenen Anwalts sitzen. Ich weiß wirklich nicht, warum hier in Deutschland nicht so verfahren werden sollte, wie es auch in anderen Ländern praktiziert wird. Bevor eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen wird, muss ein einfacher Kontakt erfolgen. Das dies ein zu großer Zeitaufwand wäre, kann ich nicht nachvollziehen. Liegt ein echter Verstoß gegen einer der obigen Rechtsbereiche vor, dann würde eine einfache Email die Angelegenheit erledigen. Das Zusammensuchen von Unterlagen und der Kontakt mit Anwälten dauert deutlich länger. Wird auf den ersten Kontakt nicht reagiert, kann eine kostenpflichtige Abmahnung versendet werden.

Da sich Fehler auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden lassen und in Deutschland sehr teuer werden können, habe ich schon vor Jahren eine Media-Haftpflicht* abgeschlossen, die neben den vielen anderen beruflichen Risiken auch die Kosten (abzgl. Selbstbeteiligung) von Abmahnungen übernimmt. Bei unberechtigten oder zweifelhaften Forderungen versucht deren Rechtsabteilung die Abmahnung abzuwehren und bietet damit einen passiven Rechtsschutz. In einem Artikel über die Media-Haftpflicht der exali habe ich bereits ausführlich über die Leistungen geschrieben.

Aufgrund dieser Absicherung und um Kosten zu sparen, habe ich auf kostenpflichtige Rechtstexte mit Haftungsübernahme verzichtet. Allerdings habe ich diese auch nicht blauäugig selber erstellt, sondern nutze die Rechtstexte für Online-Shops, eBay und Amazon von Trustedshops. Natürlich können dort auch Rechtstexte mit Haftungsübernahme gebucht werden. In einem anderen Artikel habe ich bereits über Anbieter von Rechtstexten und meinen persönlichen Favoriten geschrieben.
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