Retard = unretardiert… ?

Retard = unretardiert… ?So – ein Kopfschütteln darf hier mal erlaubt sein. Da kommt vor einigen Monaten eine Kundin in die Apotheke und bringt ein Rezept über ihr Schmerzmittel. So weit, so normal. Ihre Bitte, doch diesmal möglichst ein Präparat einer anderen Firma zu erhalten, da man die bisherigen trotz Bruchrille schlecht teilen kann, macht mich dann aber stutzig. Bruchrille? Bei einem Retardpräparat? Nicht unmöglich, aber ungewöhnlich, da schwieriger zu produzieren. “Die Tablette bekomme ich kaum geschluckt, die kratzt im Hals”. Klar – kann man nachvollziehen. Bruchkanten können eine Tablette “sperrig” machen.

Eine Recherche zu dem bisherigen Präparat macht mich dann doch leicht stutzig. Das Präparat hat ganz klar eine angedeutete Bruchrille – ist aber als “nicht teilbar” klassifiziert. Die Bruchrille scheint also nur eine Art “Schmuckrille” und keine wirklich zum Teilen gedachte Einkerbung zu sein. Warum macht man nur so etwas? Das verleitet doch zum falschen Gebrauch… “Ich möche nicht soviel Schmerzmittel nehmen, also nehme ich nur eine halbe – die sind ja teilbar.” …und die Retardierung geht flöten.

Der Kundin konnte dann aber geholfen werden – es gibt tatsächlich eine Firma, deren Retardtabletten dieses Schmerzmittels alle drei notwendigen Bedingungen
<ul>
<li>retardiert</li>
<li>teilbar (!)</li>
<li>im Rabattvertrag der Krankenkasse enthalten</li>
</ul>
erfüllen. (Und nein, es gab kein Präparat, das schon von Haus aus die halbe Dosierung mitbringt).


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