Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht wird in ein kollektives Arbeitsrecht und ein Individualarbeitsrecht. Im Individualarbeitsrecht ist die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt.

  • Materielles Arbeitsrecht
    Ist die Summe der Rechtsnorm
  • Rechtsordnung
    Ist die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, das sogenannte objektive Recht
  • Kollektives Arbeitsrecht
    Im kollektiven Arbeitsrecht ist die Rechtsbeziehung zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geregelt.
  • Prozessrecht
    Im Prozessrecht ist der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens geregelt.
  • Das Recht des Einzelnen
    Unter dem Recht des Einzelnen versteht man das subjektive Recht.
  • Die ordentliche Gerichtsbarkeit unterteilt sich in die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Diese Gerichtsbarkeiten sind wie folgt aufgebaut:
    – Das Amtsgericht
    – Das Landgericht
    – Das Oberlandesgericht
    – Der Bundesgerichtshof
    Weiterhin gibt es vier zusätzliche Gerichtsbarkeiten
    – Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
    – Die Finanzgerichtsbarkeit
    – Die Arbeitsgerichtsbarkeit
    – Die Sozialgerichtsbarkeit
  • Die Gewaltenteilung
    – Die Legislative, die gesetzgebende Gewalt
    – Die Exekutive, die ausführende Gewalt
    – Die Judikative, die rechtssprechende Gewalt
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