Rechtliches zu Webseiten und Blogs: YouTube-Videos dürfen eingebettet werden

Wer sich eine Homepage oder einen Blog bastelt, stellt sich als erstes die Frage, was darf ich, was darf ich nicht? Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage hinsichtlich YouTube-Videos nun endgültig beantwortet. 

In einem Urteil vom 21.10.2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ein Webseitenbetreiber ein YouTube-Video einbettet. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass der “Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe”. Die Richter haben sich bei ihrem Beschluss auf ein älteres Urteil berufen, das besagte, dass es ebenfalls erlaubt sei, auf frei zugängliche Seiten im Internet zu verlinken, also Hyperlinks zu setzen.
Diese Entscheidung ist nicht nur eine positive Nachricht für Blogger, sondern auch Facebook-Nutzer können beruhigt sein, dass sie weiterhin Videos teilen dürfen. Das Urteil ist unserer Meinung nach sehr zu begrüßen, da es sich bei der Einbettung eines Videos um ein per Hypertext umgesetztes Zitat handelt. Deswegen kann von “Zueigenmachen” eines geschützten Werkes keine Rede sein.
Wer auf der anderen Seite der Fahnenstange sitzt und nicht will, dass seine selbst erstellten YouTube-Videos auf anderen Internetseiten verbreitet werden, kann jederzeit bei seinen YouTube-Einstellungen die Einbettfunktion ausschalten.

Quellen:
http://winfuture.de/news,84233.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-website-betreiber-duerfen-youtube-videos-einbetten-a-999139.html#js-article-comments-box-pager



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