Rauchmelderpflicht – eine kleine Erinnerung

In Bayern ist seit dem 1. Januar 2013 der Einbau von Rauchmeldern in Immobilien zur Pflicht geworden. Dies gilt aber nur für Neubauten und Umbauten. Für bestehende Immobilien gibt es eine Nachrüstpflicht bis Ende des Jahres 2017.

Natürlich sollten die Eigentümer von Immobilien nicht so lange warten, denn jedes Jahr sterben in Deutschland circa 600 Menschen in Folge von Bränden in den eigenen Wohnungen. Die häufigsten Todesursache ist dabei die Rauchvergiftung und das vor allem in der Nacht, denn während des Schlafens bemerkt der Bewohner den Rauch nicht und kann in kürzester Zeit daran ersticken.

Den besten und einfachsten Schutz gegen diese Gefahr bieten die Rauchwarnmelder. Beim Kauf eines Rauchmelders sollten sie allerdings sehr auf die Qualität des Produktes achten. Hierzu gibt es eine DIN Norm ,die festlegt welche Anforderungen ein Gerät erfüllen muss (DIN EN 14604). Hierzu zählen zum Beispiel, dass 30 Tage vor dem notwendigen Batterien Austausch ein Warnsignal ertönen muss. Ebenso ist eine vorhandene Testfunktion am Gerätes zwingend erforderlich. Hier ist auch geregelt in welcher Lautstärke der Rauchmelder die Warnung abgeben soll.

Zusätzlich gibt es noch Qualitätsmerkmale, die über die DIN-Norm hinausgehen. Ein „Q“ gibt zum Beispiel an das sie sich um Qualitätsrauchwarnmelder  handelt,  die noch strengere Kriterien erfüllen. Diese  Geräte erkennen Sie an einen „Q“, das entweder vom VdS oder vom TÜV-KRIVAN vergeben worden ist.

Warten Sie mit der Aufrüstung in ihren Häusern bzw. Wohnungen nicht bis zum Fristende 2017, sondern statten die Räume mit den entsprechenden Geräten baldmöglichst aus.


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