Privatsphäre darf es im Internet nicht geben

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Dieser Überzeugung ist jedenfalls BKA-Vizepräsident Jürgen Maurer: “Wer im Internet ist, hat den Privatraum verlassen und befindet sich quasi im öffentlichen Raum.” – Diese Äusserung ist so radikal wie schwerwiegend und stellt Grundrechte in Frage. Man solle grundsätzlich jede Aktivität im Netz als öffentlich betrachten, fordert Maurer auf dem Europäischen Polizeikongress und öffnet damit der Vorratsdatenspeicherung Tür und Tor.  Wenn Online-Aktivitäten grundsätzlich als öffentlich gelten sollten, würden Ermittler und Konzern-Chefs ein Fest feiern.

Wer im Netz flirtet, über seine Krankheiten redet oder die Regierung kritisiert, müsste jederzeit damit rechnen (wenn er es nicht heute schon tut), dass legal er als Verdächtiger belauscht wird und sein Rechner ausgespäht wird.  Aus rein kommerziellen Gründen schlagen Konzern-Bosse in dieselbe Kerbe. IP-Speicherung in Blogs, Foren und Sozialen Netzwerken als Grundlage für Werbung aller Art – was könnte es Schöneres geben?

Bisher vetritt das Bundesverfassungsgericht allerdings eine ganz andere Linie. In mehreren Urteilen wurde festgestellt, dass Bürgerrechte auch bei der Online-Kommunikation gelten. Wer im Netz über Privates redet, hat auch im Computer das Recht auf Privatsphäre, meinen die Richter, wurden dafür von führenden Polizeivertretern jedoch schon öfter scharf kritisiert.  Hilfe dürfen sie dabei sogar von Google-Manager Eric Schmidt erwarten, der den be-merkens-werten Satz prägte: “Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun.”

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Ihm zur Seite stehen alle diejenigen bemitleidenswerten Schafe, die mit dem Argument “Wer nichts Böses tut, hat auch nichts zu befürchten” durch ihre rosafarbene Welt stapfen. Sie vergessen dabei, dass jeder Staatsapparat, egal welcher Struktur, immer dazu neigt, durch maximale Kontrollmöglichkeiten auf (Friedhofs)Ruhe und Ordnung zu pochen. Freiheit und Meinungsäusserungen sind in dieser Struktur die automatischen Verlierer. Wer sich beispielsweise die spanischen Gesetzgebungsprojekte anschaut, braucht nicht viel Fantasie und nur minimale Intelligenz, um zu verstehen, was ihm blüht, wenn sich der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes mit seiner Meinung durchsetzen sollte.

Wenn Sie hier morgen noch Ihre Meinung sagen wollen, ohne bei jedem Satz mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, bleiben Sie wachsam und vor allem engagiert!

Lesen Sie dazu auch (aktuelle Kommentare im Artikel beachten!):
* Freie Meinungsäusserung im Internet – frühzeitig verstorben?


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