Piratenpartei sieht Kinderrechte gestärkt

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Dem Urteil des Landgerichts Köln ent­spre­chend erkennt die Piratenpartei Erlangen und Erlangen-Höchstadt an, dass Eltern im Rahmen des Sorgerechts das Recht haben, bestimmte Entscheidungen bezüg­lich ihres Kindes zu tref­fen, dass davon jedoch nur sol­che Entscheidungen gedeckt sind, die dem Wohl des Kindes die­nen, nicht jedoch sol­che Entscheidungen, die einen irre­ver­si­blen Eingriff in das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit des Kindes ent­hal­ten.

Der stell­ver­tre­tende Kreisvorsitzende Franke Heinze:

Ich schließe mich der Einschätzung von Serdar Akin, Bundesvorsitzender des Bundes der ale­vi­ti­schen Jugend an, der aus­drück­lich for­dert: “Mein Körper-Meine Entscheidung”. Ich sel­ber habe als Mitglied der kli­ni­schen Ethikberatung am Uniklinikum die Problematik ritu­el­ler Beschneidungen am Uniklinikum bereits vor etwa zwei Jahren in die Ethikkommission ein­ge­bracht mit dem Ziel, ein Problembewußtsein zu schaf­fen. Dankenswerterweise ist eine inten­sive Debatte ent­stan­den, die Meinungsbildung ist aber noch nicht abge­schlos­sen.

Das Gerichtsurteil könne man man ein Stück weit als den Versuch ver­ste­hen, Kinder in die­sen Entscheidungsprozess ein­zu­bin­den. Die Eltern dis­ku­tie­ren mit­un­ter wochen­lang mit ihren Söhnen wel­ches Smartphone das rich­tige für sie ist. Dann kann und darf man sich auch nicht zu schade sein, mit dem Sohn einige Stunden über die­ses heikle Thema zu debat­tie­ren und des­sen Einvernehmen zur Beschneidung ein­zu­ho­len. Mit einem reli­gi­ons­mün­di­gen Kind kann ein sol­ches
Gespräch geführt und dann gemein­sam ent­schie­den wer­den.

Heinze wei­ter:

Ich habe Verständnis, dass Juden und Muslime sich von dem Urteil bedroht und ange­grif­fen füh­len. Diesen Sensitivitäten muss Rechnung getra­gen wer­den. Dies kann jedoch nicht erfol­gen, indem die reli­giöse Beschneidung von Kindern dau­er­haft ent­ge­gen unse­rer Gesetzesgrundlagen lega­li­siert wird. Es ist viel­mehr ein Kompromiss zu fin­den, der reli­giöse Beschneidungen unter kon­trol­lier­ten Bedingungen für einen fest­ge­leg­ten Zeitraum straf­frei stellt, um in die­ser Zeit den Wandel in den Religionen, weg von Zwangsbeschneidung von Kindern und hin zu frei­wil­li­ger Beschneidung zustim­mungs­fä­hi­ger Erwachsener, aktiv vor­an­zu­trei­ben. Religionen haben sich immer wie­der refor­miert und moder­ni­siert, um sich neuen gesell­schaft­li­chen Gegebenheiten und Vorstellungen anzu­pas­sen. Die Abschaffung von reli­giö­ser Zwangsbeschneidung von Kindern ist ein wei­te­rer sol­cher Schritt, der nötig, über­fäl­lig und – wie Reformbewegungen inbe­son­dere im Judentum zei­gen – auch mög­lich ist. Die Bundesrepublik Deutschland könnte eine Vorreiterrolle spie­len in die­ser Entwicklung hin zu einer fort­schritt­li­chen mensch­li­chen Gesellschaft, die die Rechte des Individuums, die Rechte des Kindes, in das Zentrum stellt und dort schützt, wo es sich nicht selbst schüt­zen kann.

Wir unter­stüt­zen die libe­ra­len und pro­gres­si­ven Theologinnen und Theologen im Judentum und Islam in ihren Bemühungen, für eine unblu­tige, schmerz­freie und nicht­chir­ur­gi­sche Auslegung der ent­spre­chen­den reli­giö­sen Gebote zu sor­gen. Bis dahin spre­chen wir uns für eine gesetz­li­che Über­tra­gung des Eingriffs in staat­li­che Kliniken unter ste­ri­len und schmerz­freien Bedingungen aus, um das gesund­heit­li­che Risiko sowie das Trauma zu mini­mie­ren sowie damit die Ärzte über die Risiken und Folgen auf­klä­ren kön­nen und müs­sen. Zustimmungsfähig soll­ten Kinder ab dem Alter der Religionsmündigkeit sein.

Über­nahme mit freund­li­cher Genehmigung von piraten-erlangen.de

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