Pensionen - Eine Bestandsaufnahme

Pensionen - Eine Bestandsaufnahme

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Schon bevor das inzwischen berühmt - berüchtigte Budgetloch von rund 25 Milliarden Euro ganz überraschend und idealerweise erst nach der Wahl von unseren Politikern entdeckt wurde, dachte man bereits laut über einige grundlegende Veränderungen bei den Pension nach. Wie könnten diese Reformen aussehen und wie stellt sich die Gesamtsituation für uns alle dar? Werden wir im Ruhestand finanziell über die Runden kommen oder an der Armutsgrenze leben?

Die Gründe für die Finanzierungsprobleme unseres Pensionssystems sind inzwischen hinlänglich bekannt. Ständig fallende Geburtsraten und eine dafür im Gegenzug laufend steigende Lebenserwartung sorgt für ein Missverhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionisten. Beträgt dieses Verhältnis aktuell 3:1, so wird es in den nächsten 20 Jahren auf 2:1 sinken. Die Überalterung unserer Gesellschaft erfordert immer höhere Zuschüsse des Bundes in das Pensionssystem. Waren es im Jahr 2010 noch 6,8 Mrd. Euro, so wird sich diese Finanzspritze bis 2035 auf gewaltige 20,8 Mrd. Euro steigern. 


Bisherige Reformen

Um den Bundeszuschuss in einer finanzierbaren Höhe zu halten, haben Österreichs Regierungen in den letzten 15 Jahren kräftig an den Reformrädern gedreht, ohne dabei eine tatsächliche Verbesserung oder langfristige Stabilität des Systems zu erreichen. 
In vielen Gesprächen stelle ich immer wieder fest, wie wenig die Menschen über die wirklichen Dimensionen dieser Reformen eigentlich wissen. Daher erlaube ich mir, die wichtigsten Reformen der letzten Jahre ein wenig näher zu erläutern. 

Der Steigerungsfaktor

Früher betrug der Steigerungsfaktor 2% pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, man erwarb 2 % Pensionsanspruch für jedes Beitragsjahr. Nach der Reform macht dieser Faktor nur noch 1,78% aus. Hört sich nicht nach viel an - Doch erreichte man früher mit 40 Dienstjahren 80% der Bemessung, so sind es mit dem neuen Steigerungsfaktor nur noch 71,2%, was einem Minus von 11% entspricht. 

Die Abschläge

Hatte man früher seine 40 Beitragsjahre zum Beispiel schon mit 62 Jahren beisammen, so konnte man den verdienten Ruhestand antreten. Für die 3 Jahre die man früher in Pension ging, musste man pro Jahr 2%, also gesamt 6%, Abschlag zahlen. Dieser Abschlagsfaktor wurde in der Zwischenzeit auf happige 4,2% erhöht, womit die selben drei Jahre, die man früher in Pension geht, plötzlich ein Minus von 12,6% bedeuten. 

Die Bemessungsgrundlage

In weit entfernten, aber wesentlich besseren Zeiten des Pensionssystems, wurde die Pensionshöhe von den 5 einkommensstärksten Jahren berechnet. Mit der Zeit hat man diesen Durchrechnungszeitraum laufend erhöht. Zuerst waren es die besten 10 Jahre, danach die besten 15 Jahre. Mit einer der letzten Reformen wurde die schrittweise Ausdehnung der Bemessungsgrundlage bis in das Jahr 2028 auf das gesamte Berufsleben, also 40 Jahre, beschlossen. Es ist klar, daß es in einer Zeitspanne von 40 Jahren auch Phasen gibt, in denen man schlecht oder vielleicht sogar überhaupt gar nichts verdient, was sich zwangsläufig sehr negativ auf die Pensionshöhe auswirkt. Je nach individueller Situation darf man hier von einem durchschnittlichen Minus von rund 10 % ausgegangen werden. 

Zusammenfassung: 

Der niedrigere Steigerungsfaktor bedeutet ein Minus von 11% auf 71,2%. Der Abschlagsfaktor beläuft sich auf 12,6% und reduziert die Bemessung auf 58,6% und die verlängerte Bemessungsgrundlage von 40 Jahren (gilt erst mit 2028) bedeutet eine weitere Senkung um circa 10% auf rund 48% des letzten Einkommens. 
Damit beläuft sich der tatsächliche Einkommensverlust bei Pensionsantritt auf 52%

Künftige Reformen


Invaliditätspension

Ab 1.Jänner gilt die Neuregelung der Invalidtätspension. Kern dieser Reform ist die rasche Rückführung gesundheitlich beeinträchtigter Menschen in den Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck soll die befristete Invaliditätspension für unter 50-jährige ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen ist bei vorübergehend invaliden Personen eine entsprechende Krankenbehandlung und ein Rehabilitationsgeld, das 60% des Letztbezuges ausmachen soll, vorgesehen. Kann der Betroffene seinen ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr ausüben, wird er umgeschult und erhält in dieser Zeit ein Umschulungsgeld, das dem Arbeitslosengeld plus 25% Zuschlag entspricht. Die Umschulung entfällt bei dauerhafter Invalidität oder wenn sie nicht zweckmäßig bzw. zumutbar ist. 
Der bisher geltende Berufsschutz wird in einen Qualifikatiosschutz umgewandelt. Der Betreffende hat das Recht auf eine hochwertige Qualifikation, die seinem bisherigen Ausbildungsniveau entspricht. Die Umschulung muss in einem Bereich stattfinden, die gesundheitlich einen Sinn macht, in dem es entsprechende Beschäftigungschancen gibt und gemeinsam mit Betroffenen ausgesucht wurde. 

Bonus Malus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eines der wichtigsten Ziele der Politik ist die Anhebung des faktischen Pensionsalters, das derzeit bei rund 58 Jahren liegt. Im Zusammenhang damit wird immer öfter auf das "Bad Ischler Modell der Sozialpartner" verwiesen, das von Wirtschafts- und Arbeiterkammer und Gewerkschaften geschaffen wurde, und unter anderem ein Bonus-Malus System für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorsieht. 
Der Vorschlag beinhaltet für Dienstgeber eine Strafe bei Frühpensionierung und einen Bonus bei älteren Arbeitnehmern. Inkludiert ist auch ein Prämiensystem. Wer länger arbeitet, erhält im ersten Jahr 2.000 Euro, im zweiten Jahr 3.000 Euro und im dritten Jahr 4.000 Euro. Diese Prämie bekommt Dienstnehmer und Dienstgeber. Ziel ist es in den nächsten 10 Jahren das Antrittsalter um 2 Jahre zu erhöhen. 

Reichen diese Maßnahmen?


Nein auf keinen Fall. Als wichtigste und dringendste Maßnahme wird von allen Experten die Anhebung des faktischen und gesetzlichen Pensionsalters genannt. Damit bestünde die Chance das heutige Pensionssystem in seiner jetzigen Form zu erhalten. Während die Anhebung des faktischen Pensionsalters durchaus angestrebt wird, scheuen die Politiker die Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters und die Angleichung des Frauenpensionsalters wie der Teufel das Weihwasser. 

Private Vorsorge als Lösung?


Nur bedingt. Die Finanzkrise und die seit dem schwächelnde Wirtschaft hat sich auch bei den verschiedenen Vorsorgemodellen mit niedrigen Zinsen bemerkbar gemacht. So beläuft sich der durch die Finanzmarktaufsicht festgelegte Garantiezinssatz für Lebensversicherung nur noch auf 1,75%. Selbst mit Gewinnbeteiligung beträgt die Gesamtverzinsung nicht mehr als 2,5% - 3%. Fondgebundene Lebensversicherungen oder andere spekulative Vorsorgemodelle werfen zwar ein wenig mehr an Ertrag ab, sind aber aufgrund Ihres Risikos nur bedingt als Private Vorsorge geeignet. 
Abgesehen von der niedrigen Zinsen sorgte die Finanzkrise auch für einen starken Vertrauensverlust der Kunden gegenüber den Anbietern, wobei hier Versicherungen besser wegkommen als Banken,
Trotz dieser insgesamt eher mäßigen Ausgangslage ist eine Private Vorsorge trotzdem dringendst zu empfehlen. So wie sich die Situation aktuell darstellt, muss jeder von uns bei Pensionsantritt mit deutlichen Einkommensverlusten rechnen, die zumindest zu einem Teil ausgeglichen werden müssen, um nicht 20 Jahre oder länder an der Armutsgrenze leben zu müssen. 

Fazit: 

Als gelernter Österreicher habe ich ehrlich gesagt die Hoffnung aufgegeben, daß sich in absehbarer Zeit Politiker mit dem notwendigen Rückgrat finden, um die Probleme unseres Pensionssystems anzupacken und zu lösen, ohne dabei auf eigene Interesse Rücksicht zu nehmen. 
Ich gehe also von einer weiteren Verschlechterung der Situation aus, und rechne persönlich im besten Fall mit einer Art Volkspension, die sich in der Höhe einer Grundsicherung bewegt. Ich hoffe aufrichtig, daß ich mich irre und werde daher weiterhin aufmerksam die Medienberichterstattung verfolgen um vielleicht irgendwann Hinweise und Meldungen zu entdecken, die meinen Irrtum bestätigen. Ist das der Fall, lasse ich es Euch wissen...


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