Patente auf Leben stehen endlich auf der Kippe

Patente auf Leben stehen endlich auf der Kippe

Entscheidung des Europäischen Patentamts:

Keine Patente auf biologische Züchtungsverfahren

Im Streit um die europäischen Patente auf die Züchtung von Brokkoli und Tomaten ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München stellte fest, dass Patente “auf im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren” nicht zulässig sind. Zwar muss nun noch über die Einzelfälle entschieden werden, wie EPA-Sprecher Rainer Osterwalder sagte. Ihre Aufhebung durch die oberste Instanz des Patentamtes gilt nach der Vorentscheidung jedoch als wahrscheinlich.

Umweltschützer befürchten, dass durch die Hintertür ein Patentschutz für Lebewesen möglich wird. Die Brokkoli- und Tomaten-Patente gelten deshalb als Präzedenzfälle zur Klärung der Frage, ob Pflanzen und Tiere patentierbar sind. Grundsätzlich sind Patente auf Saatgut, Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Das EPA erlaubt jedoch Patente auf technische Züchtungsverfahren, die nicht “im Wesentlichen biologisch” sind.

Britisches Unternehmen sicherte sich Patent vor acht Jahren

Das “Brokkoli”-Patent EP 1069819 hatte sich das britische Unternehmen Plant Bioscience vor acht Jahren gesichert. Es gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkoli-Sorte, die besonders viele Glucosinolate enthält. Diese Senföle sollen vorbeugend gegen Krebs wirken. Ein Jahr später legten zwei Firmen aus Frankreich und der Schweiz Beschwerde ein.

Das Patent schützt ein Auswahlverfahren zur Herstellung der Brokkoli-Variante. Dabei werden die gewünschten Gene im Erbgut ermittelt und mit sogenannten genetischen Markern gekennzeichnet. Anschließend werden die Pflanzen mit den Merkmalen anhand der Markergene ausgewählt und für die Zucht verwendet. Auch das Verfahren zur Zucht einer Tomate mit geringem Wassergehalt, das gemeinsam mit dem Brokkoli-Fall verhandelt wird, kombiniert technische und konventionelle Methoden.

Das israelische Landwirtschaftsministerium hatte das Zuchtverfahren im Jahr 2000 zum Patent angemeldet. In diesem Fall legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein.

Quelle: ard-tagesschau


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