Neues europaweites Verbraucherrecht – hier die wichtigsten Infos für Euch zusammengefasst

Ab dem 13. Juni tritt eine neue Richtlinie der EU zum Verbraucherschutz in Kraft, die kräftig für Wirbel sorgt.
Mit in Kraft treten der neuen Richtlinie ist es allen Versandhändlern erlaubt, ihren Kunden das Porto für Rücksendungen in Rechnung zu stellen.

 

Weiterhin kostenlose Retouren innerhalb Deutschland

Wir finden es aber weiterhin wichtig, dass Ihr, genau wie unsere Kunden vor Ort in der Filiale, eine “Fühlprobe” machen könnt. Darüber hinaus wissen wir auch um die Problematik der Farben der Garne. Nicht jeder Bildschirm stellt die Farben gleich dar oder bei besonders langen Farbverläufen sehen die gelieferten Knäuel plötzlich ganz anders aus als bei der Lieferung.

Aus diesem Grund kaufen Sie bei JaWolle auch weiterhin zu 100% auf Probe.

Innerhalb Deutschland habt Ihr auch weiterhin bei nicht Gefallen der gelieferten Ware die Möglichkeit des kostenlosen Rückversand, so Dominik Janßen, Geschäftsführer bei JaWolle.

 

Angaben von Lieferfristen – Nur noch Bestellungen von Lagerware

Unsere Stammkunden haben es sicherlich in den letzten Wochen schon bemerkt. Ihr könnt keine Artikel mehr bestellen, die nicht am Lager sind.

Der Grund dafür ist ganz einfach: Ab dem 13. Juni 2014 müssen wir verbindliche Liefertermine nennen. Da wir jedoch bei Nicht-Lagerware keinen Einfluss auf die Verfügbarkeiten bei den Herstellern und Zulieferern haben, können wir diesem Gesetz nur nachkommen, in dem wir ausschließlich die Mengen zu Verkauf anbieten, die auch am Lager sind.

Auch wir finden dies sehr schade, damit Ihr ein aktuell nicht am Lager befindliches Produkt trotzdem bei uns erhalten könnt, haben wir die “Produktbenachrichtigungen” eingeführt. Wenn Ihr diese aktiviert, bekommt zum Einen unser Einkaufsteam umgehend eine Nachricht, dass Ihr diesen Artikel haben möchtet und wird diesen schnellstens wieder nachordern. Zusätzlich informieren wir Euch schnellst möglich über die voraussichtliche Wartezeit, bis der Artikel wieder am Lager ist. Sobald dies der Fall ist, bekommt Ihr automatisch eine E-Mail und Ihr könnt den Artikel wieder bei uns bestellen.

Normalerweise dauert dies auch nicht länger als zuvor, wenn Ihr einen Artikel bestellt habt, der vorübergehend mal nicht am Lager war.

 

Schriftlicher Widerruf

Nach der neuen Verbraucherrechterichtlinie reicht es auch nicht mehr, die bestellte Ware einfach zurückzuschicken. Künftig muss der Widerruf schriftlich erklärt werden. Wir werden Euch diesbezüglich ab morgen sowohl ein PDF zum Download anbieten, als auch ein Onlineformular, mit Hilfe dessen Ihr mit nur wenigen Klicks die Retoure ankündigen könnt. Ob Ihr diesen Service auch nutzen wollt, bleibt Euch überlassen.

 

Trotz umfangreicher gesetzlicher Änderungen bleibt das Einkaufen bei JaWolle so einfach wie bisher!

Falls Ihr noch Fragen haben solltet, so stehen wir Euch gerne wie gewohnt zur Verfügung.


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