Neuer Vorstoß zur Verkürzung der Aufbewahrungspflichten

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben eine wichtige Maßnahme des Bürokratieabbaus erneut eingebracht. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (17/13082) sollen die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuergesetz in einem ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt werden. Auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch sollen in einem ersten Schritt ebenfalls auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden.

 

Die Änderung werde ab dem Jahre 2015 zu einem Einsparpotenzial bei den Unternehmen um 2,5 Milliarden Euro führen, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Entwurf, der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die Maßnahme zum Bürokratieabbau war bereits in dem nicht zu Stande gekommenen Jahressteuergesetz 2013 enthalten.

 


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