Nachlese: Fall Mollath und Co.

An und für sich dürften die bajuwarischen AMIGOS froh sein, dass die ständig von Gustl Mollath wiederholte Erwähnung der Schwarzgeldgeschäfte und dubiosen Geldtransfers – als eigentlicher Grund für die rechtswidrige Einweisung in die psychiatrische Kliniken -aus prozessual vorgeschobenen Gründen nicht behandelt wurden.

De jure Fakt ist, dass das erkennende Gericht durchaus die Möglichkeit gehabt hätte, im Zuge der “freien Beweiswürdigung” die von Gustl Mollath erstinstanzlich vorgelegten Beweise / Indizien hinsichtlich der für die psychiatrische Einweisung naheliegende Ursächlichkeit anders zu würdigen bzw. weitere “Beweis-Initiativen” anzuordnen. Dazu gehört z.B. die Beiziehung des in den Medien erwähnten “Revisionsberichtes” einer Bank sowie die diesbezügliche Zeugeneinvernahme der Revisoren bzw. der zuständigen Führungsebene.

Unwiderlegbare Tatsache ist, dass die in den Medien bereits vor Monaten erwähnte Bank “Unregelmäßigkeiten” bei der Abwicklung von Geschäften bzw. der Betreuung von Kunden eingeräumt hatte. Das führte dazu, dass sich die Bank gezwungen sah, die Zusammenarbeit mit der Ehefrau aufzukündigen.

Alleine diese Tatsachen legen nahe, dass Gustl Mollath mit seinem erstinstanzlichen Vortrag, dass er mit den Anklagen “Mundtot” gemacht werden sollte, die Wahrheit vorgetragen hatte.

Dass das erstinstanzliche Gericht angesichts der vielfältigen Betrügereien in der Bankenwelt, in Zusammenhang mit Steueroasen bzw. jährlich zigtausendfacher Steuerhinterziehung von vergleichbar vermögenden Kunden, die auch Frau Mollath betreute, nicht ausgehen wollte, obwohl nach objektiver und willkürfreier Beurteilung zumindest ein “Anfangsverdacht” geboten war, deutet auf eine unselige gegenseitige Stütze von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Behörden und abgehobenen Eliten aus Politik und Regierung hin.

Der “Amigo-Preis” für Gustl Mollath war letztlich der Freispruch zweiter Klasse. Auffällig war, dass die Mainstream-Medien sich bemühten, erneut Zweifel an der Person Gustl Mollaths zu wecken, um von den dubiosen “Finanzgeschäften” der Ehefrau abzulenken, die zumindest zu einer Aufkündigung der Zusammenarbeit mit der Bank geführt hatten.

Die “Verfahrenstäter” aus dem Umfeld der Justiz und der begutachtenden Mediziner bleiben wie selbstverständlich ungeschoren. Sie dürften auch zukünftig auf Unschuldige losgelassen werden, zumindest wenn es gilt, die in Bayern und darüber hinaus offenkundig gewordenen AMIGO-Usancen zu fördern, damit die wirklichen Täter vor Strafverfolgung geschützt werden können.

Zu erinnern ist an die vom Dienst entfernten Steuerfahnder in Hessen, die teilweise auch mit “bestellten” psychiatrischen Fehldiagnosen aus dem Amt entfernt wurden, um die Steuerhinterzieher zu schützen.

Das zeigt die Lücken in der Strafverfolgung auf; Kriminalität in Behörden und in der Justiz wird äußerst selten von den zuständigen Staatsanwaltschaften verfolgt. Die Kriminellen in den Behörden bleiben weitgehend unangetastet.

Das liegt nicht zuletzt an der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften und an den völlig unzureichenden Strafen. Erst wenn bei kriminellen Handlungen von Staatsdienern auch die Pensionen empfindlich gestrichen werden, dürfte sich ein anderes Verhalten einstellen.

Aber davon sind wir weit entfernt, wie es die Amigo-Affären in Bayern nahelegen. Wer glaubt, dass Uli Hoeneß alleine der Täter war, der dürfte reichlich naiv sein. Es liegt angesichts des Umfanges der jonglierenden Millionen nahe, dass es sich hier unter Anderem auch um eine “Bundesliga-Affäre” handelt, da anzunehmen ist, dass der FC Bayern – Präsident nicht aus egoistischen Motiven gehandelt hatte. Er ist bekanntlich ein Stück FC Bayern München.

Auch hier erlebten wir eine Justiz, die im Gerichtsverfahren ganz schnell die Akten geschlossen hatte, wie es zu erwarten war.



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