Nach Aus für Roaming-Gebühren: Im Portugal-Urlaub dieses beachten!

Die mobile Kommunikation im Portugal- bzw. Algarve-Urlaub ist für EU-Bürger jetzt endlich billiger geworden. Seit dem 15. Juni sind die Roaming-Gebühren für das Durchleiten von Handygesprächen, Nachrichten und Daten ins jeweilige Heimatland weggefallen. Telefonate, SMS und mobiles Netz kosten für Portugal-Touristen aus Deutschland und Österreich sowie den anderen EU-Ländern nun genauso viel wie daheim. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, können für Portugal-Urlauber aus der Eidgenossenschaft die zusätzlichen Gebühren auch weiterhin anfallen.

Mobilkommunikation für Portugal-Reisende aus EU-Ländern billiger

Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission, wertete die Abschaffung der Roaminggebühren als „einen der größten und offensichtlichsten Erfolge der Europäischen Union". Die Kommission setzte nach rund zehnjährigen Anstrengungen durch, dass Gesprächs-Minuten, Kurzmitteilungen und Datenvolumina, die im EU-Ausland anfallen, nach dem nationalen Tarif abgerechnet oder von dem nationalen Guthaben abgezogen werden - genauso wie im Heimatland. Auch internationale Anrufe auf Reisen fallen unter die neue Verordnung, d.h. wenn Touristen in Portugal Urlaub machen und dort beispielsweise ihr Hotel anrufen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Wo außer in Portugal gelten die neuen Roaming-Regeln?

Die neuen Roaming-Regeln gelten außer in Portugal in allen anderen 27 Ländern der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) wird Roaming zu Inlandspreisen kurz nach dem 15. Juni eingeführt.

Aber Achtung! Auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen gelten die Regelungen der europäischen Roaming-Verordnung nicht. Denn dort erfolgt die Verbindung über Satellit. Umso mehr sollten die Passagiere sorgfältig prüfen, welche Kostenfolgen welche Art von Mobilkommunikation auf diesen Verkehrsmitteln hat.

Jüngst hat zum Beispiel der Kreuzfahrtveranstalter TUI Cruises die Auswahl der Internet-Tarife auf seiner „Mein Schiff"-Flotte erweitert: Damit Gäste ihre Reise-Erinnerungen teilen oder mit Familie und Bekannten zu Hause telefonieren können, gibt es jetzt vier Volumentarife und drei Tagestarife. Die Datenvolumina rangieren zwischen 75 MB und 6 GB. Wer seine Urlaubserlebnisse auf See in sozialen Netzwerken sofort mit anderen teilen möchte, kann exklusiv auf „Mein Schiff 6" einen Social Media-Tarif nutzen - pro Tag oder für die gesamte Reise. In dem Test-Angebot des Veranstalters enthalten ist die Nutzung eines umfangreichen Portfolios an sozialen Netzwerken, wie Facebook (ohne Video), Facebook Messenger, Google+, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Tumblr, Twitter, Snapchat, WhatsApp (nur Nachrichten), Xing und Skype (nur Nachrichten ohne Telefonie).

Was regelt die neue Roaming-Verordnung der EU?

Ein kurzer Anruf daheim, die neuesten Urlaubsfotos per WhatsApp oder Facebook Messenger - das geht jetzt ohne Zusatzkosten. Nach der EU-Verordnung dürfen die Anbieter grundsätzlich keine Roaming-Aufschläge mehr erheben. Das bedeutet: Im EU-Ausland, etwa in Portugal, gelten die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen wie z.B. daheim in Deutschland und Österreich. Einbezogen ist auch das, was die Telekommunikations-Anbieter meistens „Flatrate" nennen. Tatsächlich handelt es sich meist um Inklusiv-Regelungen, also beispielsweise 300 freie Gesprächsminuten oder 300 freie SMS pro Monat. Diese können ebenfalls im Ausland ohne Zusatzkosten genutzt werden. Prinzipiell gilt das auch für die mobile Datenkommunikation im Netz. Ist im Tarif also ein Gigabyte Datenvolumen eingeschlossen, ist das auch im Ausland so. Wenn das Volumen verbraucht ist, wird meist die Geschwindigkeit gedrosselt - genauso wie zu Hause.

Für wen gilt die neue Roaming-Regelung?

Die neue Roaming-Regelung gilt für alle Bürger in der EU dann, wenn die Nutzer mehr Zeit zu Hause verbringen als im Ausland, also zum Beispiel in Portugal, oder ihr Handy mehr zu Hause nutzen als auf grenzüberschreitenden Reisen. Dann steht ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU Roaming zu Inlandspreisen zur Verfügung. Dies wird als „angemessene Nutzung" (fair use) der Roaming-Dienste angesehen.

Sind Ausnahmen zu beachten?

Ja, denn nicht immer heißt es im mobilen Netz „Roam like at home". Telekommunikations-Anbieter können beispielsweise das Datenvolumen deckeln, als eine Obergrenze festlegen. Für den, der etwa eine „echte" Breitband-Flatrate ohne jegliche Volumenbegrenzung hat, wird wohl ab einem bestimmten Verbrauch Schluss sein mit dem Surfen im Ausland. Auf jeden Fall muss der Anbieter die Obergrenze mitteilen.

Wer mehr verbraucht, muss auch mehr zahlen. Fürs mobile Netz liegt die Obergrenze derzeit bei 7,70 Euro pro Gigabyte (GB) plus Mehrwertsteuer. Schrittweise wird dieser Aufschlag bis auf 2,50 Euro pro GB ab 2022 abgesenkt werden. Sicherheitshalber sollten deshalb auch Portugal-Urlauber auf jeden Fall vor ihrer Reise die genauen Konditionen im Vertrag nachlesen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, beim Anbieter nachzufragen.

Wer glaubt, sich zum Beispiel während des Urlaubs an der Algarve ggf. einen günstigeren Tarif kaufen und damit nur daheim in Deutschland telefonieren zu können, der täuscht sich. Denn einerseits ist fraglich, ob ein portugiesischer Anbieter genügend günstige Bedingungen offeriert. Zudem haben die Telekommunikations-Unternehmen das Recht, das Mobilfunkverhalten über die letzten vier Monate zu beobachten. Sollte der Kunde mehr Mobilfunkdienste im Ausland genutzt haben, kann der Anbieter nach einer Warnung Aufschläge erheben. Die genaue Ausgestaltung der „Fair Use"-Politik im gesetzlichen Rahmen liegt bei den Anbietern. Vor allem bei Neuverträgen sollte also jeder Kunde auf das Kleingedruckte achten.

Roaming-Freiheit auch für Anrufe ins Ausland?

Gespräche von Deutschland, Österreich oder den anderen 26 EU-Staaten ins Ausland, z.B. nach Portugal, kosten so viel wie zuvor. Wer beispielsweise mit deutschem Vertrag aus Deutschland an der Algarve anruft, zahlt mehr, als wenn er aus einem dieser Länder zu Hause anruft. Verbraucherschützer bezeichnen das als problematisch und paradox.

Fallen Roaming-Kosten auch bei Prepaidkarten weg?

Ja, auch bei Prepaidkarten gilt die Regel: Telefonieren und Surfen im EU-Ausland kostet neuerdings nicht mehr als zu Hause. Für sehr preiswerte Anbieter ohne Inklusiv-Volumen gilt aber eine Ausnahme. Zahlt der Kunde für seine verbrauchten Daten weniger als 7,70 Euro, dann kann das Surfen für ihn im Ausland teurer werden. Denn da der Provider diese Summe selbst an den ausländischen Netzbetreiber zahlt, darf er sie auch vom Kunden verlangen.

Welche Folgen könnten für portugiesische Kunden eintreten?

In Portugal sind Befürchtungen laut geworden, das Aus für die Roaming-Gebühren könnte die nationalen Anbieter verleiten, die Entgelte für Inlandsnutzer zu erhöhen. Weil sehr viel mehr EU-Bürger in Portugal Urlaub machen als Portugiesen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union, verschlechtert sich für Unternehmen wie NOS, MEO und andere die Ertrags-Bilanz, sagen Experten. Und wenn Urlauber aus den EU-Staaten wegen des Kosten-Vorteils künftig mehr Datenvolumen im Portugal-Urlaub nutzten, müsse die Infrastruktur dafür vorbereitet werden. Vor allem für die Spitzenbelastung in den Sommermonaten und in den Tourismuszentren wie der Algarve dürften hier beträchtliche Investitionen in die Leistungsfähigkeit des Mobilfunk-Systems nötig werden.

Eine weitere Herausforderung für die Anbieter könnte das so genannte „unechte Roaming" darstellen. Hierbei handelt es sich um das Verhalten solcher Kunden, die häufig zwischen zwei EU-Ländern pendeln und die Pauschalangebote für ihre Telekommunikation dort kaufen, wo diese für sie am billigsten sind.

Wie umgehen einige Billiganbieter die Roaming-Freiheit?

Einige deutsche Discount-Anbieter versuchen offenbar, die Freiheit von Roaming-Gebühren mit einer simplen Maßnahme zu umgehen. Sie bieten Verträge an, die nur in Deutschland gelten. Dort heißt es dann im Kleingedruckten zum Beispiel: „Roaming ist in diesem Tarif nicht möglich". In solchen Fällen wählt sich das Smartphone oder Handy gar nicht erst in ein ausländisches Netz ein. Ersatzweise werden „internationale" Tarife offeriert. Diese sind allerdings teurer.

Was müssen Roaming-Nutzer unternehmen?

Nichts. Ihr Anbieter erhebt seit dem 15. Juni 2017 für das EU-Ausland automatisch keine Aufschläge für das Roaming mehr. Die Anbieter werden ihre Kunden über die Abschaffung der Roaming-Gebühren, die Konsequenzen für den gewählten Tarif sowie mögliche Anpassungen des Vertrags unterrichten. Der portugiesische Telekom-Konzern NOS zum Beispiel informierte seine Mobilfunkkunden am Mittwoch, 7. Juni, per SMS über die Veränderungen. Über SMS-Kurzmitteilungen werden Mobilfunk-Kunden auch weiterhin informiert, wenn sie eine EU-Grenze überschreiten, also das Roaming-Verfahren einsetzt.

Welche Kostenersparnis durch Wegfall der Roaming-Gebühren?

Menschen, die in Deutschland leben, dürften laut Berechnung der EU-Kommission dank der neuen Roaming-Regeln schätzungsweise 144 Euro pro Jahr sparen. Der Schätzung zugrunde liegt der durchschnittliche Verbrauch im Inland im Jahr 2016 und das Reiseverhalten der Deutschen. Demnach verbringen Deutsche, die mindestens einmal im Jahr verreisen, fast 15 Tage in einem Mitgliedsland der Europäischen Union.

Dank der Initiative der EU-Kommission und enger Zusammenarbeit mit europäischem Parlament und Rat kam es dazu, dass seit 2007 die Roaminggebühren für Anrufe und SMS um mehr als 90 Prozent sanken. Fürs Datenroaming ermäßigten sie sich seit 2012 um 96 Prozent.

Auf den Wegfall der Roaming-Zuschläge haben sich vor allem die großen Telekommunikations-Dienstleister schon preislich eingestellt. Nicht wenige bieten schon seit längerer Zeit Tarife an, bei denen keine Zusatzgebühren fürs Roaming mehr anfallen. Jetzt lohnen sich solche Tarife praktisch nicht mehr, werden aber weiter bezahlt.

Werden Preiserhöhungen angedroht, sollten sich betroffene Kunden an ihre Telekom-Regulierungsbehörde wenden. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentzur (BNetzA). www.bundesnetzagentur.de . Die Behörde will den Markt sorgfältig beobachten und Fälle genau überprüfen, in denen Roaming-Aufschläge verlangt werden.

Spar-Tipp: Im Ausland das WLAN in Hotels und Restaurants nutzen

Grundsätzlich sollte jeder genau prüfen, ob er im Ausland überhaupt viel in mobilen Netzen telefonieren will. Wer Datenvolumen sparen möchte, kann z.B. auf das WLAN in Hotels oder Bars oder auf öffentliche Hotspots ausweichen. Auch an der Algarve werden solche WiFi-Hotspots ständig ausgebaut. Mit Applikationen wie WhatsApp und Skype oder Anwendungen wie Facetime auf dem iPhone können Touristen Familienangehörige und Bekannte kostenfrei auf dem Laufenden halten.

Weitere nützliche Informationen:

Abschaffung der Roaminggebühren in der EU: Gemeinsame Erklärung von drei EU-Organen

Antworten auf häufig gestellte Fragen über das Roaming zu Inlandspreisen

Ende der Roaminggebühren - so funktioniert das technisch

Roaming in der EU: geschätzte Ersparnis für Nutzer in Deutschland

Warum der Wegfall der Roaminggebühren in der EU nicht zu höheren Mobilfunkpreisen führen muss


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