Muss ich als Hauseigentümer ein Treppengeländer anbringen?

Ich erstelle in meinem Vierfamilienhaus eine neue gemeinsame Aussentreppe in den Garten. Gibt es Vorschriften, die das Anbringen eines Handlaufes verlangen, um Unfälle zu vermeiden? Bin ich als Hauseigentümer gegen Haftpflichtansprüche Verunfallter in jedem Fall versichert?

Eine Aussentreppe, die zu einem Hauseingang führt, ist ein Werk im rechtlichen Sinne und so zu gestalten und zu unterhalten, dass sie jederzeit gefahrlos benützt werden kann. Geländer, Brüstungen und Handläufe müssen als bauliche Massnahmen Personen vor Absturz und Sturz sichern. Massgebend für die einwandfreie Erstellung einer Treppe sind in der Schweiz unter anderem die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA-Normen). Dabei spielt das so genannte Gefährdungsbild eine wichtige Rolle: handelt es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder gar um eine Schule oder ein Heim? Ist die Treppe als Fluchtweg vorgesehen? Die SIA-Normen schreiben vor, dass Treppen mit mehr als fünf Tritten bei normalem Gebrauch in der Regel mit einem Handlauf zu versehen sind. Gehören Behinderte oder gebrechliche Personen zum Benutzerkreis oder handelt es sich um eine Fluchttreppe, so sind bereits ab zwei Tritten beidseitige Handläufe vorzusehen. Allgemein ist bei einem Mehrfamilienhaus darauf zu achten, dass eine Treppe auch von alten Leuten, Kindern oder von Leuten mit Lasten selbst bei winterlichen Verhältnissen ohne Sturzgefahr benützt werden kann. Es ist sehr zu empfehlen, einen Fachmann mit der Montage solider Handläufe zu beauftragen, die alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Weitergehende und hilfreiche Informationen bietet die Fachbroschüre «Geländer und Brüstungen» der Beratungsstelle für Unfallverhütung (www.bfu.ch).

Gebäude-Haftpflichtversicherung hilft

Passiert trotz allen Schutzmassnahmen ein Unfall im Zusammenhang mit der Benutzung der Treppe und werden Ansprüche an Sie gestellt, so hilft die Gebäude-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer prüft in einem Schadenfall einerseits den Sachverhalt und übernimmt allfällige berechtigte Forderungen des Anspruchstellers. Anderseits vertritt Sie die Versicherung gegenüber dem Verunfallten und wehrt zu hohe oder ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Wir empfehlen Ihnen, die Haftpflicht- und Versicherungsfragen im Zusammenhang mit der Aussentreppe mit Ihrem Versicherungsberater zu besprechen.

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV / Letzte Aktualisierung am 07. November 2016


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