Lemminge & Lämmerschwänze

Ein Beitrag von Gastautor famd –

Es zehrt an den Nerven. Die Türken – Muslime der besonderen Art – sie kennen unsere Gesetze seit Jahren und nun nutzen sie unser, legen sie unser Grundgesetz nach ihren Bedürfnissen aus. Ob Rede- u. Versammlungsfreiheit oder Einwanderung oder Migration.
Die einst großzügig gefassten Gesetze erscheinen nun wie ein Knüppel gegen uns selbst und nicht einmal unsere Regierung hält sich am Sinn der in Paragraphen verfassten Sätze.

Nehmen wir den Artikel 18 des Grundrechtes:
„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

(Artikel 5 Abs. 1/Abs. 3; Artikel 8; Artikel 9; Artikel 10; Artikel 14; Artikel 16a gelten entsprechend)

Nun gibt es auf Ebene diplomatischer Beziehungen zu Staaten weitere verbindliche Gesetze und Vereinbahrungen, die beiderseits anerkannt und in Verträgen ratifiziert sein müssen.
Das Vorgehen und die Agitation der Türkischen Regierung bezüglich ihrer inneren politischen Angelegenheiten entziehen sich aber jeder Rechtsgrundlage auf dem Gebiet fremder Staaten – insbesondere der BRD.
Soll heißen, auch unter Bezug – allein des Artikel 18 – wird gegen deutsches Recht verstoßen, da, wie von der Türkei selbst begründet, letztlich unsere Rechte zur Durchsetzung demokratiefeindlicher türkischer Bestrebungen missbraucht werden. Und hier hätte längst seitens der Bundesregierung – vertreten durch Frau Dr. A. Merkel – eine klare Absage zur Einreise von türkischen Diplomaten und Regierungsmitgliedern erfolgen müssen.
Diese Erklärung kam nicht und wurde den Ländern überlassen.

Würde de facto bedeuten, unser Land begünstigt die Bildung und Werbung für das von Recep Tayyip Erdogan beabsichtigte Präsidialamt für die Türkei allein durch Schweigen und typischen Verkriechens.

Erschwerend kommt hinzu:
1.In der BRD gibt es keine türkischen Enklaven oder Hoheitsgebiete – mit Ausnahme der diplomatischen Vertretung – die das Vorgehen von türkischen Diplomaten und Regierungsmitarbeitern rechtfertigen.

2. Stehen die türkischen Absichten im Rahmen der Partei AKP. Diese Partei ist aber in der BRD nicht zur Wahl und nicht als Partei für Bundesbürger zugelassen und eine politische Tätigkeit dieser AKP widerspricht der demokratischen Parteiordnung der BRD.

3. In der Auseinandersetzung und der unklaren Haltung unserer Regierung mit den türkischen Bestrebungen verletzt Erdogan die Souveränität unseres Landes und beleidigt unsere Bürger als Faschisten, Terroristen und Nazis in unangemessener Weise.

Unsere Regierung setzt alles in Bewegung, um die AFD – die demokratisch auf Länderebene gewählt und zugelassen wurde, zu demontieren und zu benachteiligen. Politisch unbegründete Angriffe von Linken und Grünen sollen die freie Meinung der Bürger hinsichtlich der Ablehnung des Islam verhindern. Stellt man aber das Verhalten der Regierung zu den Auseinandersetzungen mit der Türkei gegenüber, ist die Politik unseres Landes sehr widersprüchlich. Dann nämlich, es müssten alle Aktivitäten der AKP und den islamischen Ablegern der Türkei auf unserem Boden genauso attackiert und blockiert werden.
Und hier sieht man das Versagen und die ungleiche Vorgehensweise der Merkel-Regierung. Sie unterstützt in Wahrheit indirekt die antidemokratische Politik von Erdogan und lässt jede Bedrohung von seiner Seite zu. Anderseits lässt sie zu, dass Veranstaltungen der AfD gestört und verhindert werden dürfen. Sie lässt zu, dass die Medien pausenlos Hetzkampagnen gegen die AfD und deren Wähler produzieren. Die Bundesregierung lässt zu, dass unter Missbrauch und Falschauslegung des Grundgesetzes invasive Einbürgerung des Islam entgegen dem Willen des Volkes erfolgt.
Somit schließt sich der Kreis zu Recep-Tayyip-Erdogan, der in Wahrheit seinen Islam vertritt.


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