Kleiner Pluspunkt für Mieterstrom im EEG 2017

Mieterstrom im EEG 2017Pluspunkt für Mieterstrom im EEG 2017 durch Aussicht auf verringerte EEG-Umlage, Foto: pixabay/ eliseocabrera

Einer der wenigen kleinen Lichtblicke im neuen EEG, das vergangene Woche vom Bundestag beschlossen wurde, gibt es beim Thema Mieterstrom. Denn kurz vor der letzten Abstimmung hatten sich die Fraktionen der Regierungs-Koalition auf die Aufnahme einer Rechtsverordnung im EEG geeinigt, mit dem Ziel der Verringerung der EEG-Umlage für Mieterstrom-Projekte. Es kann sich also doch etwas positiv verändern im neuen EEG. Was bedeutet das aber genau und warum ist Mieterstrom so gut für die Energiewende?

5 gute Gründe für Mieterstrom

Zunächst einmal warum finde ich Mieterstrom so wichtig für den Erfolg der Energiewende. Hier sind ein paar sehr gute Gründe:

  1. Mieter und Wohnungseigentümer profitieren von der Energiewende durch günstigeren Strom
  2. Verbrauchsnahe Erzeugung des Stroms
  3. Weniger Belastung der Stromnetze durch eingespeisten Strom
  4. Aufwertung der Immobilie durch lokale Stromerzeugung im BHKW oder aus erneuerbaren Energien
  5. Fortschritt der Energiewende mit geringerem Anteil an Förderung

Pluspunkte für Mieterstrom im EEG 2017

Zurück zum EEG 2017. Die genaue Ausgestaltung der verringerten EEG-Umlage steht also noch aus. Die Diskussionen werden sicher nach den Sommerferien stattfinden. Laut bizzenergytoday könnte sich die Verordnung an der Vergünstigung für gewerbliche Stromerzeuger orientieren. Das wäre dann eine Verringerung der EEG-Umlage auf 60 Prozent des gesamten Betrages. Damit wären Mieter (und Wohnungseigentümer) nicht dem Eigenverbrauch im Einfamilienhaus bei Anlagen unter 10 kWp gleich gestellt – diese sind befreit von der Umlage – aber es ist doch ein deutlicher Unterschied zur vollen Umlage und könnte Mieterstrom-Angebote attraktiver machen.

Ein Haken ist noch mit dabei, die Verringerung der Umlage soll nur für diejenigen Mieter gelten, die im gleichen Haus wohnen auf dem die Photovoltaik-Anlage installiert ist. Für Angebote in Wohnanlagen oder Quartieren wird es damit schwieriger von den Vorteilen zu profitieren.

Mieterverband, Verbraucherschützer und Wohnungswirtschaft begrüßen die Entscheidung

„Mieter könnten nun erstmals über niedrigere Strompreise von der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energie profitieren“,

begrüßte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die geplante Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll. Bisher waren nur Eigentümer, die sich mit einer Dachanlage selbst versorgten, von den steigenden Umlagen auf Ökostrom teilweise oder ganz befreit, nicht aber Vermieter als Betreiber dieser Anlagen und die dort wohnenden Mieter.

„Mieter werden bei der Energiewende bisher besonders belastet. Sie haben häufig geringere Einkommen als Eigenheimbesitzer, tragen aber die Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien zu einem großen Anteil. Es ist daher nur fair, wenn Mieter von Modellen alternativer Energiequellen profitieren können“,

ergänzte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

„Endlich grünes Licht für den Mieterstrom“, kommentierte GdW-Präsident Axel Gedaschko, die Entscheidung:

„Die dezentrale Stromversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende im Gebäudebereich. Jetzt ist ein großer Schritt getan, damit auch die Mieter Anteil an der Energiewende haben können.

„Das ist ein wichtiger Schritt, damit es in Zukunft mehr Solarstromanlagen auf Mietshäusern gibt. Jetzt müssen weitere Schritte folgen, um bürokratische Hemmnisse für private Vermieter zu reduzieren“,

forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Werden Vermieter jetzt auch zu Stromlieferanten?

Der Interessensverband der Eigentümer, Haus & Grund, möchte noch einen Schritt weiter gehen und die Strom genauso abrechenn können wie die Wärme. Mit einer Stromkostenverordnung, analog zur Heizkostenverordnung, würde sich der bürokratische Aufwand verringern für die Vermieter und die Investitionen in eine lokale Stromversorgung können sich eher lohnen.

Hier hält der Mieterbund jedoch dagegen und pocht weiterhin auf eine freie Wahl des Stromversorgers. Ich sehe darin auch einen Unterschied zur Wärmeversorgung. Die Wärmeversorgung erfolgt bereits zu 100 Prozent durch den Vermieter oder einen externen Anbieter und ist nicht abhängig von einer zusätzlichen Lieferung an Restwärme. Die Stromversorgung kann hingegen noch nicht vollständig lokal erfolgen.

Spannend finde ich hingegen die Realisierung von Mieterstrom-Projekten durch Dienstleister und Energieversorger. Diese sind spezialisiert auf den Markt, kennen die notwendigen Lösungen und Verfahren. Für die Vermieter bleibt der Aufwand gering und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Mieterstrom erhält Rückenwind durch die Kostenersparnisse

Zwar steht die genaue Ausgestaltung der Verordnung zu diesem Beschluss noch aus, aber klar ist für Florian Henle, Mitgründer und Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers Polarstern, schon heute:

„Mieterstrom erhält durch die daraus resultierenden Kostenersparnisse für Mieter kräftigen Rückenwind. Zumal gleichzeitig die Renditen der Immobilienbesitzer und Anlagenbetreiber im zweistelligen Prozentbereich steigen und sich Mieterstrom auch in der Wärmeversorgung rechnen kann.“

Er sieht nach seiner Erfahrung weitere Vorteile der geplanten Regelung:

„Ein teilweiser Wegfall der EEG-Umlage kann die Kostenersparnisse für Mieterstrom im Vergleich zum örtlichen Grundversorgertarif verdoppeln. Bisher war Mieterstrom bei voller Belastung mit der EEG-Umlage rund 10 Prozent günstiger als der Grundversorgertarif. Sinkt die EEG-Umlage für Mieterstrom um 60 Prozent, reduziert das die Stromkosten je Mieter um über 50 Euro im Jahr (bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh). Aber auch für Investoren und Anlagenbetreiber werden Photovoltaik-Dachanlagen deutlich attraktiver als die Netzeinspeisung. Sie können eine rund 20 Prozent höhere Rendite erwirtschaften und zugleich erneuerbaren Strom günstiger als im Grundversorgertarif anbieten. Insgesamt liegen bei einer teilweisen Befreiung von der EEG-Umlage bei einem typischen Mieterstromprojekt mit 30 Parteien und einem Jahresverbrauch von über 100.000 Kilowattstunden die Ersparnisse im guten vierstelligen Bereich.

Eine reduzierte EEG-Umlage stärkt aber nicht nur die Stromwende. Sie unterstützt auch die Sektorkopplung und damit die dringend erforderliche Wärmewende. So kann es je nach Region wirtschaftlich sinnvoll sein, den Photovoltaik-Strom zur Wärmeversorgung zu nutzen. Bisher werden dazu meist spezielle Wärmepumpentarife gewählt.

Die reduzierte EEG-Umlage für Mieterstrom stärkt letztlich genau die Flexibilisierung und effiziente Nutzung von erneuerbarer Energie wie wir sie dringend benötigen, um die Energiewende in allen Sektoren zum Erfolg zu führen und unsere Energie- und Klimaziele zu erreichen. Und sie benachteiligt nicht mehr künstlich durch Umlagen ein Geschäftsmodell, dessen Marktreife und Wettbewerbsfähigkeit sich im Energiemarkt bewiesen hat.“

Jetzt kommt es auf die Verordnung an

Viele Verbände begrüssen die Entscheidung pro Mieterstrom im EEG 2017 und fordern nun eine zügige Umsetzung im Herbst. Nur der BDEW macht sich Gedanken, dass die Vermieter die Einsparung nicht an die Mieter weiter geben. Dabei gibt es doch immer noch die freie Wahl des Stromversorgers. Und dort macht man sich auch noch Gedanken um die EEG-Umlage, da damit die Kosten für alle anderen Stromkunden steigen. Aber bei den großzügigen Befreiungen der Industrie von der EEG-Umlage war das doch kein Problem, oder?

Ich bin sehr gespannt, wie die Verordnung aussehen wird und werde weiter am Thema dran bleiben.


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