#hassposting ist #hassposting – nicht für die grünen?

albert steinhauser und eva glawischnig präsentierten gestern ihre vorschläge für die erleichterung von prozessen gegen hasspostings. dagegen wird – angesichts des zunehmenden auftretens von enthemmten hasstiraden und gefährlichen drohungen in den diversen plattformen und foren – niemand etwas haben können. der vorschlag, den schutz gegen solche übergriffe auszudehnen ist also nur vernünftig.

allerdings ist – aus wirklich unerklärlichen gründen – meiner meinung nach der vorschlag der grünen ein schwerer supergau. denn allein schon, dass der vorschlag „schutzwürdige gruppen“ sieht, lässt die umgehende frage aufkommen, wer denn zu einer „nicht schutzwürdigen gruppe“ gehören soll.

die idee, in schweren beleidigungen und drohungen schneller als bisher einen gesetzlich vorgesehenen anlass für rechtliche verfolgung zu sehen, ist mit sicherheit richtig. absolut nicht nachvollziehbar ist, warum diese gesetzesnovelle nur für „frauen, lgbtq-personen oder ethnische minderheiten“ gelten soll.

der standard schrieb darüber:

Ein weißer, heterosexueller Österreicher, dem jemand den Tod wünscht, erhält diese Möglichkeit vorerst nicht – es sei denn er wird wegen seiner Heterosexualität attackiert. (…) Der Grund dafür, diesen Paragrafen auf geschützte Gruppen zu beschränken, liegt darin, dass diese am öftesten Opfer von Hasspostings werden.

es stimmt mit sicherheit, dass frauen im netz viel öfter ziel von hasspostings sind, als männer. was aber de facto ohnehin dazu führt, dass selbst bei einem für alle von hasspostings betroffenen in gleicher weise geltenden recht eben auch entsprechend mehr gesetzliche inanspruchnahme der neuen schutzbestimmungen durch frauen passieren würde.

die logik, dass besonders häufig angegriffene zielgruppen anders als die anderen geschützt werden müssen, ist fatal. genauso könnte jemand auf die idee kommen, die entführung reicher menschen härter zu bestrafen, als eine von armen. letztere werden nur sehr selten entführt. oder die beleidigung von menschen über 85 weniger schlimm einzustufen, denn viel häufiger werden menschen jüngeren alters beleidigt.

ich habe jedenfalls den aufruf der vier journalistinnen corinna milborn, ingrid thurnher, barbara kaufmann und hanna herbst im juni via falter niemals so verstanden, dass sie zwischen besonders schlimmen hasspostings gegen journalistinnen im unterschied zu harmloseren gegen andere menschen unterscheiden. es war viel eher der aufschrei gegen hass und sexualisierte gewalt und eben der deutliche hinweis, dass sich diese übergriffe gegen frauen, die öffentlich auftreten, besonders häufen. dieser auftritt war nicht nur wichtig, sondern hoffentlich auch entsprechend mobilisierend.

der vorschlag der grünen aber baut in sachen hasspostings eine 2klassen gesellschaft auf. es kann niemals im sinne einer gleichstellung sein, dass jemand – selbst wenn er ein weisser mann ist – ein hassposting eher hinnehmen soll, als andere.

muss wirklich erst ein homophober kontext, ein antisemitischer oder frauenfeindlicher zusammenhang  nachgewiesen werden, damit eine drohung mit dem tod als besonders schlimm gelten darf?

„ihr werdet alle noch auf hohen laternen hängen, wenn wir die macht haben“

diesen satz sollte ich mir also eher gefallen lassen, weil der hassposter es unterlassen hat, explizit „du schwuchtel“, „du judenschwein“ oder sonst was in das schema passendes dranzuhängen?

ist eine selektion in rechtlichen möglichkeiten, sich gegen hasspostings zu wehren, vertretbar? oder ist selektion nicht viel mehr der beginn allen übels?

eine morddrohung bleibt eine morddrohung.
egal wem gegenüber sie ausgesprochen wird.

#hassposting ist #hassposting – nicht für die grünen?

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bild: bernhard jenny cc by

Schlagwörter: albert steinhauser, barbara kaufmann, corinna milborn, eva glawischnig, hanna herbst, hass, hassposting, hasspostings, ingrid thurnher, social media

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