Google : Löschantrag zum entfernen der Links in Suchergebnissen verfügbar

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Nachdem der Europäische Gerichtshof ein Urteil gesprochen hat, nachdem die europäischen Bewohner ein Recht auf die Löschung von Google Verlinkungen in den Suchergebnissen haben, ist nun das Formular für den Lösch-Antrag online.

Damit der Löschantrag bearbeitet werden kann, werden folgende Daten im Web-Formular bei Google abgefragt:

  • Land (nur EU Länder sind möglich)
  • vollständiger Name für den die Löschung in den Suchergebnissen beantragt wird
  • eigener Name (falls abweichend, z.B. Anwalt)
  • Beziehung zur Person für die angefragt wird (Anwalt, Ehepartner etc.)
  • Email Adresse
  • URL´s aus den Suchergebnissen die betroffen sidn
  • Scan des Personalausweises oder Führerscheins (um Missbrauch zu verhindern)

Wie lange dann die Bearbeitung des Antrags dauert, steht leider nicht auf der Formular Seite von Google. Hier wird es wohl auch eine Zeit lang dauern, bis Erfahrungswerte vorliegen, von Menschen die schon einen Antrag eingereicht haben.

Von Google wird nun geprüft ob und in wie weit dem Antrag statt gegeben werden kann, denn fällt der Link unter “Information von öffentlichem Interesse” wird dieser nicht gelöscht.

Löschantrag bei Google


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