Gelten für Politiker nicht gleiche Regeln Lukas Reimann?


Wir haben nicht die Gleise überquert...
...sondern sind einfach bei einem Prellbock hingestanden, meinte der 2. Mann Herr Böhni, auf dem Foto mit Lukas Reimann. Das hat den beiden Ärger mit der SBB eingebrockt. Dazu stelle ich mir zwei Fragen: Können Privatpersonen beurteilen wann der Aufenthalt in Bahnanlagen, trotz Verbot, unbedenklich ist? Wann ist die Busse bei einer Übertretung Verhältnisblödsinn und sollte nicht weiter verfolgt oder toleriert werden?
Zur 1. Frage kann ich Auskunft geben, denn ich verfüge über eine Fahrdienstausbildung und diverse Kurse zur Sicherung von Arbeiten im Gleisbereich. Die 2. beantworte ich mit meinem Verständnis von Recht und Ordnung.
Ein Abstellgleis ist...
...sicher nicht gefährlich. Vor allem wenn die Gleise rostig sind und ein Signal drin steht.
Gelten für Politiker nicht gleiche Regeln Lukas Reimann?
Das mag zu 99% stimmen. Aber Regeln und Vorschriften sind nicht für diese 99% der Fälle erlassen worden, wo sich die Menschen daran halten. Genau um das eine Prozent, welches meint eine Gefahr einschätzen zu können, geht es. (Hinweis: Auf diesem Foto sind die Gleise nicht rostig, werden also regelmässig benutzt)
Was passierte, als ein junger Mann in Bern zu Tode kam, weil er auf einen abgestellten Zug stieg (Link)? Unter den zahlreichen Kommentaren wie: Geschieht im recht! Er hätte es wissen sollen, waren auch solche welche die Schuld bei der Bahn sahen. Zu wenig Warntafeln, zu wenig hohe Absperrungen waren die Argumente, mit denen man die Verantwortung der SBB zuschieben wollte.
Das kann man doch nicht vergleichen. Alle wissen, dass man auf abgestellte Bahnwagen nicht hochklettern darf. Das steht doch in keinem Verhältnis zum Foto von den zwei Politikern! 
Eins haben die zwei Fälle aber gemeinsam. Beide Male wurden Sicherheitsvorschriften und Verbote übertreten. Auch wenn es noch so ungefährlich aussieht, eine Privatperson kann eine Situation in einem Sicherheitsbereich (Bahnanlagen) nicht einschätzen. 

Was kann passieren......wenn man sich auf einem Abstellgleis aufhält? -  Auch ein verrostetes Gleis kann für Rangierbewegungen benutzt werden
-  Es wird nur eine S-Bahn abgestellt ist kein Argument, denn...
-  Das Abstellgleis kann zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzt werden
-  Wenn ein Wagen abgestossen wird, rollt er ohne grosse Geräusche in ein Abstellgleis
-  Die Fahrt eines rollenden Wagen kann im Gleis schlecht eingeschätzt werden
Eine Regel ohne Strafe ist Verhältnisblödsinn......wenn eine Übertretung auf die Dauer akzeptiert  (und nicht gebüsst) wird, entwickelt sie sich zum Gewohnheitsrecht. Halten sich also auf dem Abstellgleis im Bahnhof Wil immer wieder Personen auf, und es kommt zu einem Unfall, wird die SBB gebüsst. Es ist meiner Meinung nur konsequent und richtig, dass auch prominente Politiker nicht ungeschoren davon kommen. Denn da würde ich mich als 08:15 Bürger Fragen: "Wo bleibt da die Verhältnismässigkeit?" Ich muss zahlen und er nicht? Denn eine Busse für ein Foto sei doch unverhältnismässig.
Wann eine Verstoss wie bestraft werden muss, entscheidet der Gesetzgeber und die Richter. Jedes Verbot (ob sinnvoll oder nicht) wurde aus einem Grund erlassen. Ob eine Busse Verhältnisblödsinn ist oder nicht, entscheidet nicht der Einzelne (Politiker)!
Ich bin persönlich betroffen......denn der Aufenthalt genau auf einem solchen Abstellgleis hätte mir fast das Leben gekostet. Einmal pro Tag wurde ein einzelner Güterwagen zur Firma verschoben. Aber genau an diesem Tag wurde dieses Gleis für eine zusätzliche Rangierbewegung benutzt. Ich habe 1:1 mitbekommen, wie ein Kind, das auf einem Abstellgleis spielte, von einer Lokomotive erfasst wurde. Mein Vater, auch Eisenbahner, erzählte mir von einem Fall wo er einen Mann betreute, dem auf einem ach so ungefährlichen Abstellgleis beide Beine abgefahren wurden. 

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