Gegnerische Haftpflichtversicherung signalisiert Regulierungsbereitschaft

Im Falle unseres Mandanten hat die Haftpflichtversicherung des beschuldigten Arztes nunmehr Regulierungsbereitschaft erklärt und eine Vorschusszahlung im fünftstelligen Bereich geleistet.

Unsere Mandantschaft hatte sich eine Fibulafraktur zugezogen, die operativ behandelt wurde. Die Ärzte übersahen dabei infolge unzureichender Befunderhebung, dass zudem ein sog. „Volkmann´sches Dreieck“ vorlag, ein keilförmiger Abbruch des hinteren distalen Tibiaendes. Diese Fraktur blieb daher unversorgt und wurde erst nach geraumer Zeit aufgrund anhaltender Beschwerden diagnostiziert. Infolge der zeitverzögerten Diagnostik und Behandlung leidet unsere Mandantschaft noch heute unter erheblichen Beeinträchtigungen.

Die Haftpflichtversicherung hat nunmehr bestätigt, dass den behandelnden Ärzten Fehler unterlaufen sind.

Es bleibt abzuwarten, ob die Gegenseite eine angemessenes Regulierungsangebot unterbreiten oder ob im weiteren Verlauf doch noch die Einleitung eines Klageverfahrens notwendig werden wird.


wallpaper-1019588
Digitalnomaden an der Algarve – wie Handelsroboter und Kryptowährungen durch Automation große Effizienzsteigerung generieren
wallpaper-1019588
altraverse stellt Shojo-Titel für Herbst 2024 vor
wallpaper-1019588
Ninja to Koroshiya no Futarigurashi: Manga erhält eine Anime-Adaption
wallpaper-1019588
[Manga] H.P. Lovecrafts Der leuchtende Trapezoeder