Förderung für Mieterstrom soll noch in 2017 kommen

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Dieser Artikel ist Teil 20 von 20 über MieterstromFörderung MieterstromGesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom vomm Bundeskabinett beschlossen, Foto: pixabay/ succo

Jetzt erhält Mieterstrom per Gesetz eine eigene Förderung. Trotz Kritik von Verbänden hat das Bundeskabinett gestern den Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Durch einen eigenen Zuschlag auf den Strom, der von der PV-Anlage auf dem Dach des jeweiligen Gebäudes kommt, wird dieser attraktiver für die Mieter und Vermieter, bzw. Dienstleister. Diese Dienstleister, wie die Öko-Energieversorger Naturstrom und Polarstern-Energie äußern sich optimistisch. Abgesehen von einigen Einschränkungen können künftig mehr Mieterinnen und Mieter von günstigerem Strom vom Dach profitieren.

Förderung für Mieterstrom soll noch 2017 kommen

Der Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen soll nach diesem Beschluss voraussichtlich noch in 2017 förderfähig werden, so das BMWi. Das Gesetz sieht vor, dass ein Mieterstromzuschlag gezahlt wird, der abhängig ist von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt. Der Zuschlag wird voraussichtlich zwischen 3,8 Cent/kWh und 2,75 Cent/kWh liegen. Strom aus der PV-Anlage, der nicht von den Mietern genutzt werden kann, wird in das Stromnetz eingespeist und vergütet.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass die Mieter von der Förderung tatsächlich profitieren und weiterhin ihren Stromanbieter frei wählen können. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.

Öko-Energieversorger freuen sich über faire Energiewende für Mieter

Der Öko-Energieversorger Polarstern-Energie postete gestern bei Facebook die Pressemitteilung des BMWi mit den Worten „Wirklich gute Nachrichten. Endlich faire Energiewende für die Mieter“. Das junge Unternehmen aus München war bisher schon sehr aktiv in Sachen Mieterstrom, wird sich bald deutlich mehr werden.

Auch die Naturstrom AG begrüsst den Beschluss zur Förderung von Mieterstrom. Der Öko-Energieversorger aus Düsseldorf sieht Mieterstrom als große Chance, Millionen Mieter an der Energiewende zu beteiligen.

Dr. Tim Meyer, Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung bei der NATURSTROM AG:

„.. Mieterstromprojekte lassen sich aktuell nur unter besonders günstigen Umständen umsetzen. Das Mieterstromgesetz ändert dies. Künftig werden deutlich mehr Mieter als bislang günstigen Solarstrom vom Dach beziehen können. Damit schließt sich endlich die Gerechtigkeitslücke zwischen Mietern und Eigenheimbesitzern mit Solaranlage.“7

Allerdings: Das Gesetz schränkt die Verwirklichung von Mieterstromprojekten in zweierlei Hinsicht ein. So ist die Förderung pro Jahr auf 500 Megawatt gedeckelt. Anlagen, die nach Erreichen dieses Deckels realisiert werden, erhalten die Förderung erst ab dem folgenden Kalenderjahr. Außerdem sind nur Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt peak förderfähig.

Und ganz zufrieden ist die Naturstrom AG nicht:  „Bei großen Wohnblöcken sollte es auch möglich sein, Sonnenstrom über eine direkte Verbindung ins Nachbarhaus zu liefern“, fordert Tim Meyer. Denn nicht immer eigneten sich bei Wohnkomplexen beispielsweise mit Vorder- und Hinterhaus alle Dachflächen für Photovoltaikanlagen. „Bislang schließt der Gesetzesentwurf solche Quartierslösungen aus.“ Klärungsbedarf sieht NATURSTROM außerdem bei den Bestimmungen zu den Mieterstromverträgen sowie beim Zählerwesen.

Kritik am Mieterstrom-Gesetz kommt von der Opposition

Auch wenn der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüsst wird, überwiegt die Kritik.

Für Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen springt das Mieterstromgesetz zu kurz:

„Die Bundesregierung will eine Förderung von Mieterstrom nur innerhalb eines Hauses ermöglichen. Die Versorgung eines ganzen Häuserblocks ist hingegen nicht vorgesehen. Damit schauen die Bewohner von Häusern ohne geeignete Dachfläche weiter in die Röhre. Zudem verweigert die Regierung Gewerbebetrieben die Teilhabe am Mieterstrom. Das ist besonders unsinnig, da gerade Supermärkte, Werkstätten oder Bürogebäude häufig über große Dachflächen verfügen und anliegende Gewerbetreibende gut mit sauberem Solarstrom versorgen könnten.“

Bündnis90/ Die Grünen werden im parlamentarischen Verfahren alles daran setzen, um Mieterstrom breit zu öffnen. Sie fordern die Regierung außerdem auf, die von ihr vorgesehenen steuerlichen und bürokratischen Hürden für Kleinanlagen und Wohnungsbaugenossenschaften zu streichen. Sonst bleibt ein großes Potential für Mieterstrom brach liegen, so Julia Verlinden.

Verbraucherzentrale sieht Mieter weiter benachteiligt im Vergleich zu Eigenheimbesitzer

Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)  hat es die Bundesregierung verpasst den Mieterstrom finanziell in gleicher Höhe wie den von Hauseigentümern selbst genutzten Solarstrom zu fördern. Auch wird die breitere Nutzung von Mieterstrom über das einzelne Gebäude hinaus verhindert. Der vzbv fordert nun Bundestag und Bundesrat auf, das Gesetz nachzubessern.

Für Klaus Müller, Vorstand des vzbv, ist nicht nachvollziehbar, warum Solarstrom vom Dach für Mieter finanziell schlechter gestellt werden soll als für Hauseigentümer.

Hinzu komme, dass viele Mieter unnötigerweise außen vor bleiben, wenn der Strom im gleichen Gebäude erzeugt und verbraucht werden muss. Bewohner von Mietwohnungen oder selbstgenutzten Eigentumswohnungen müssen die Möglichkeit erhalten, auch den auf benachbarten Dächern erzeugten Solarstrom als Mieterstrom im eigenen Haushalt zu nutzen.

Große Zukunft für Mieterstrom

Eigentlich hatte man nach dem EEG 2017 etwas anderes erwartet, die EEG-Umlage sollte für Mieterstrom-Angebote reduziert werden. Nun wird es vorraussichtlich einen Mieterstromzuschlag geben. Ob das ein geeigneter Ausgleich ist wird sich erst noch zeigen müssen. Unveständlich ist nur die Einschränkung auf das gleiche Gebäude. Warum werden Mieterinnen und Mieter im verschatteten Hinterhaus benachteiligt? Diese und weitere Einschränkungen hat Holger Schneidewindt im Phasenprüfer-Blog gut aufgelistet, wie auch die Hindernisse auf dem Weg zur Verabschiedung im Bundestag.

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