Externenprüfung Immobilienkaufrau/-kaufmann

Nicht selten sind es Quereinsteiger, die in die Immobilienbranche einsteigen. Insbesondere im Makler-Business gibt es zahlreiche Wege und Lösungen, die es Branchenfremden ermöglichen, Fuß zu fassen. Sei es der direkte Einstieg in ein Unternehmen, eine Fernausbildung oder ein Präsenzkurs. Nichtsdestotrotz legen Betriebe, Kunden und natürlich auch die Personen selbst großen Wert auf einen berufsbezogenen Abschluss, mit welchem Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden können. Natürlich sollte sich dieser Abschluss innerhalb der Immobilienbranche bewegen. Die Industrie und Handelskammern bieten hier diverse Lösungen, die es auch Quereinsteigern ermöglichen, ihre Fähigkeiten anhand einer Berufs-Abschlussprüfung zu beweisen und einen entsprechenden Abschluss zu erwerben.

Mit der Externenprüfung zum anerkannten Berufsabschluss

Um trotz fehlender Ausbildung einen angesehenen Berufsabschluss zu erwerben, bietet die IHK allen Interessenten die Möglichkeit einer Externenprüfung. Dies gilt auch für den Beruf der Immobilienkauffrau beziehungsweise des Immobilienkaufmanns, welcher thematisch in sehr enger Verbindung zum Immobilienmakler steht. Im Berufsausbildungsgesetz wird allerdings festgehalten, dass Nichtauszubildende nur dann zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie eindeutig nachweisen können, über entsprechende Berufskenntnisse zu verfügen. Interessanterweise werden hier auch Ausbildungszeiten in anderen einschlägigen Berufen anerkannt, ebenso Berufstätigkeiten im Ausland und ausländische Bildungsabschlüsse.

Um an der Externenprüfung zur Immobilienkauffrau teilnehmen zu können, muss eine Mindestberufspraxis von 4,5 Jahren nachgewiesen werden. Gemäß §11 Abs. 2 der IHK-Prüfungsordnung kann von dieser Mindestberufspraxis aber auch “ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.” Ferner muss ein Antrag bei der zuständigen IHK gestellt werden. Entsprechende Vordrucke stehen auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern zur Verfügung.

Notwendige Unterlagen für einen Antrag auf die Externenprüfung zum Immobilienkaufmann

Dem Antragsformular müssen diverse Unterlagen beigefügt werden. In der Prüfungsordnung sind diese Unterlagen detailliert festgehalten. Demnach sollten folgende Nachweise beigefügt sein:

+ Tätigkeitsnachweis
+ ggfs. Dauer der Berufsausbildung in dem oder einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf
+ ggfs. glaubhafte Darlegung über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit
+ ggfs. Bescheinigung über den Erwerb der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
+ Lebenslauf

Sofern der Bewerber aufgrund des Antrages und der jeweiligen Unterlagen zur Externenprüfung zugelassen wird, wird ihm die Möglichkeit einer hervorragenden, grundsoliden beruflichen Basis geboten. Jetzt heißt es nur noch Augen zu und durch und hoffentlich bestehen. Schulische Voraussetzungen sind im Übrigen nicht vorgeschrieben. Also besteht selbst mit Hauptschulabschluss die Möglichkeit, eine entsprechende Prüfung abzulegen.

Perspektiven nach der Prüfung

Nach einer bestandenen Prüfung kann die jeweilige Person die geschützte Berufsbezeichnung Immobilienkauffrau beziehungsweise Immobilienkaufmann tragen. Denn Kompetenzen und Fähigkeiten wurden geprüft und bestätigt. Ein entsprechendes Zeugnis gilt als Nachweis. Diese Tatsache bietet natürlich vollkommen neue Perspektiven. Nun kann der Geprüfte in allen denkbaren Bereichen der Immobilienbranche arbeiten. Beispielsweise bei Wohnungsbauunternehmen, bei Immobilien- und Projektentwicklern oder Immobilienmaklern. Zusätzlich stehen die Immobilienabteilungen verschiedener Banken, Sparkassen oder Versicherungen offen. Ebenso besteht aber auch die Möglichkeit einer Selbstständigkeit als Immobilienmakler, indem man sein eigenes Maklerbüro gründet oder in ein anderes Maklerunternehmen einsteigt. Aufgrund dessen, dass ein entsprechender Abschluss innerhalb der Immobilienbranche nachgewiesen werden kann, werden ganz neue Türen geöffnet.

Nach der Prüfung ist vor der Prüfung

Doch trotz einer bestandenen Externenprüfung zum Immobilienkaufmann sollte auch danach noch nicht ausgelernt sein, denn kaum eine andere Branche ist so wandlungsfähig. Ständig kommen Neuerungen, beispielsweise betreffend der Gesetzeslage. Daher sind Weiterbildungen, Workshops oder Tagesschulungen immer wieder sinnvoll.


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