Die „Rechtsfolgenbelehrung" der Eingliederungsvereinbahrung
in Hartz IV - ein Dokument deutscher Schande
31 Zweites Gesetzbuch Sozialgesetzgebung sieht bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten Leistungskürzungen vor. Das Arbeitslosengeld II kann dann - auch mehrfach nacheinander - gekürzt werden oder vollständig entfallen.
Wenn Sie erstmals gegen die mit Ihnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen verstoßen, wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 30% abgesenkt.
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